
Nach Auffassung von uns Nationalrevolutionären verdienen alle Gefallenen Anerkennung und Respekt. Deshalb wurde in Ostbayern 1959 ein Raum des Gedenkens geschaffen, in dem Menschen innehalten, sich erinnern und ihrer Toten würdevoll gedenken können – ohne Scham und ohne Angst.
Im Zusammenhang mit diesem Gedenkort kam es jedoch zu einem Vorfall: Ein Verantwortlicher informierte die Polizei – trotz des mutmaßlichen Wissens, dass das unbefugte Entfernen von Grabbeigaben die Totenruhe verletzen und darüber hinaus ein Eigentumsdelikt darstellen kann. Nichtsdestotrotz wurden die Kerzen schließlich von den Beamten entfernt.
Wir als Partei Der III. Weg betonen, dass Dankbarkeit gegenüber jenen, die in der Vergangenheit ihr Leben für ihre Heimat gaben, ein Ausdruck von Menschlichkeit ist. Niemandem darf verwehrt werden, auch nach dem Tod in Erinnerung gehalten zu werden. Denn letztlich geht es beim Gedenken nicht um große Gesten, sondern darum, dass Erinnerung, Würde und die Bedeutung der Taten weiterleben.
Fürs Volk? Bereit!
Fürs Vaterland? Bereit!
Für die Heimat? Bereit!














