Im Kreis Lippe wurde ein Fall bekannt, bei dem eine Beamtin in der Ausländerabteilung des Landkreises mit gefälschten Papieren Syrern und Irakern zum illegalen Aufenthalt in Deutschland verhalf. Dies ist nur einer von vielen Fällen, bei dem Mitarbeiter des BRD-Apparates dabei helfen, bestehende Gesetze zu umgehen, um die gegenwärtige unkontrollierte Asyl- und Zuwanderungspraxis zu ermöglichen. Ein Gericht hat die 45-Jährige für schuldig befunden, Visa und Aufenthaltserlaubnisse an Angehörige aus Drittstaaten illegal ausgestellt zu haben. Dabei verhalf sie vor allem Verwandten und Freunden von Asylanten mit Hilfe von gefälschten Dokumenten zur illegalen Einwanderung nach Deutschland.
Wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung im Amt und Einschleusung illegaler Migranten hat sie eine Strafe von drei Jahren Haft zu erwarten. Nicht nachgewiesen werden konnte ihr, dass sie auch Geld für ihre Dienste kassierte, obwohl in dem Zeitraum plötzlich rund 250.000 Euro auf ihrem Konto landeten. Natürlich werden die illegal eingeschleusten Ausländer als vermeintliche „Flüchtlinge“ auch weiterhin in Deutschland bleiben dürfen, so wie Millionen anderer auch, mit welchen die vom Volkstod bedrohte autochtone deutsche Bevölkerung nach dem Willen der BRD-Machthaber und ihrer Herren ausgetauscht werden soll.
Man schaue sich auch den gravierenden Fall in der Ausländer(Einschleuser)behörde in Bremen an. Da haben mehrere Antideutsche zusammengearbeit und systematisch eingeschleust. Und die antideutschen Behörden der Bolschewisten in Berlin sind mit Volldampf dabei die Masseneinwanderung zu befördern.
Wir verwenden Cookies um unsere Netzseite optimal darzustellen. Durch das Akzeptieren werden außerdem Tracking- und Werbetools nachgeladen. Diese Einwilligung können Sie jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen. Ohne die Einwilligung funktionieren diese Dienste auf unserer Seite nicht.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Man schaue sich auch den gravierenden Fall in der Ausländer(Einschleuser)behörde in Bremen an. Da haben mehrere Antideutsche zusammengearbeit und systematisch eingeschleust. Und die antideutschen Behörden der Bolschewisten in Berlin sind mit Volldampf dabei die Masseneinwanderung zu befördern.