
Den selbsternannten „Volksparteien“ steht das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals, die Wähler laufen ihnen in Scharen davon. Zähneknirschend beobachtet man den unaufhaltsamen Aufstieg vermeintlicher Oppositionsparteien wie der Alternative für Deutschland (AfD), während der eigene Wähleranteil immer mehr zusammenschrumpft. Verständlicherweise löst dies bei den Vertretern des BRD-Parteienkartells Existenzängste aus, sind doch die mit offiziellen politischen Funktionen verbundenen Pfründe akut gefährdet. Zudem ist die Sichtweise zahlreicher Vertreter von Systemparteien aufgrund vorhandener ideologischer Scheuklappen derart eingeschränkt, dass eine systemimmanente Opposition, wie sie die AfD betreibt, unsinnigerweise als Bedrohung für die Demokratie imaginiert wird.
Diese Gemengelage aus befürchtetem Verlust von Macht und Pfründen sowie herbeifantasierten Bedrohungsszenarien ist Ursache für Verhaltensweisen, die nur schwer in Einklang mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu bringen sind, die von der herrschenden Elite für das BRD-System reklamiert werden. Die Opposition wird dämonisiert und deren politische Betätigung behindert, wo es machbar ist. Dabei scheut man nicht davor zurück, bis an die Grenze des rechtsstaatlich Möglichen zu gehen; nicht selten auch darüber hinaus. Die System-Elite faselt in diesem Zusammenhang gern von der sogenannten „wehrhaften Demokratie“, um das zweifelhafte Vorgehen gegen oppositionelle Kräfte zu legitimieren. Dabei ist die vermeintliche Wehrhaftigkeit der bundesdeutschen Fassadendemokratie nicht mehr als ein Euphemismus für staatliche Repression, die darauf abzielt, sich lästige politische Konkurrenz vom Leibe zu halten.
Systempolitiker in kindlicher Trotzphase
Doch dieses Vorgehen hat seine Grenzen, gilt es doch, zumindest den Anschein von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Während ein Teil der Vertreter von Systemparteien widerwillig akzeptiert, dass bei der Unterdrückung der Opposition zumindest vordergründig rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten sind, verhält sich ein anderer Teil wie bockige Kleinkinder, die zornig sind, weil sie nicht ihren Willen bekommen. Hierbei sind nicht selten derart infantile Verhaltensweisen zu beobachten, dass einem Bange werden kann; handelt es sich doch oftmals um führende Vertreter des BRD-Systems, die beanspruchen, maßgebliche politische Entscheidungen für unser Land zu treffen.
Einer jener Systempolitiker, die nicht akzeptieren können oder wollen, dass neben den eigenen politischen Auffassungen auch abweichende Ansichten legitim sind, ist offenbar der nunmehr ehemalige Vizepräsident des baden-württembergischen Landtags, Daniel Born. Der Sozialdemokrat machte kürzlich durch eine Aktion im Rahmen einer geheimen Wahl im Landtag von sich reden, die deutlich aufzeigt, dass einige Vertreter der SPD offenbar noch nicht über die kindliche Trotzphase hinausgekommen sind.
Absurde Anschuldigungen
Bei der Auszählung der Stimmzettel der geheimen Wahl zum sogenannten Oberrheinrat, einem grenzüberschreitenden Gremium zur politischen Beratung, wurde hinter dem Namen eines AfD-Politikers ein Hakenkreuz entdeckt. Am Donnerstag, dem 24. Juli, kandidierten auch zwei Abgeordnete der AfD als stellvertretende parlamentarische Mitglieder des Rats. Auf einem Wahlzettel für den AfD-Abgeordneten Bernhard Eisenhut war ein Hakenkreuz geschmiert. Paradoxerweise wurden zunächst Verdächtigungen laut, Abgeordnete der AfD seien für die Schmiererei verantwortlich. Die Absurdität dieser Verdächtigungen war von Beginn an offenkundig. Warum sollten sich Angehörige einer Partei, die nahezu zwanghaft darum bemüht ist, sich öffentlich vom Verdacht „rechtsextremistischer Bestrebungen“ zu befreien, einen derartigen Fehltritt leisten?
Der „Künstler“ ist Sozialdemokrat
Bereits am Tag nach dem Vorkommnis bekannte sich der damalige Landtagsvizepräsident Daniel Born dazu, das Hakenkreuz auf dem Stimmzettel hinterlassen zu haben. Born trat umgehend von seinem Amt als Vizepräsident des baden-württembergischen Landtags zurück und erklärte seinen Austritt aus der Fraktion der SPD. In einer E-Mail an die Fraktionsvorsitzenden von CDU, Grünen und FDP vergoss der 49-jährige SPD-Mann zahlreiche Krokodilstränen: Er habe einen schwerwiegenden Fehler begangen, den er sich niemals verzeihen werde. Es habe sich um eine Kurzschlussreaktion gehandelt. Sorge vor der AfD, rechtem „Hass und Hetze“, die Reden im Landtag und das von der AfD verursachte Chaos bei der Wahl hätten ihn tief aufgewühlt. Born macht einen vermeintlichen „emotionalen Ausnahmezustand“ für sein Handeln verantwortlich.
Keine Rückendeckung von eigener Fraktion
Von seiner ehemaligen Fraktion erhält Born offenbar keine Rückendeckung. SPD-Fraktionschef Andreas Storch begrüßte den Rücktritt Borns als Landtagsvize sowie dessen Austritt aus der Landtagsfraktion der Sozialdemokraten. Born habe sich einen schwerwiegenden Fehler geleistet, der dem Parlament Schaden zugefügt habe. Der Amtsverzicht sowie der Fraktionsaustritt seien daher konsequent und richtig.
Der grünen Landtagspräsidentin Muhterem Aras reicht dies offenbar nicht. Borns Entscheidung, sein Amt niederzulegen, sei folgerichtig. Dass Born zur Aufklärung des Vorfalls beitrage und somit weiteren Schaden vom Parlament abwende, verdiene ihre Anerkennung. Jedoch erwarte sie, dass Born auch sein Landtagsmandat niederlege, so die aus der Türkei stammende Alevitin.
AfD tobt
Weitergehende Konsequenzen fordert auch die AfD: Deren Landesvorsitzender Markus Frohnmaier forderte in einer öffentlichen Mitteilung den Rücktritt des SPD-Parteivorstands. Zudem verlangt Frohnmaier von den Sozialdemokraten die sofortige Einstellung aller Bestrebungen, seine Partei per Verbot auszuschalten. Parteichefin Alice Weidel wies in einem Beitrag auf der Plattform X darauf hin, dass es sich im Falle von Daniel Born nicht um irgendeinen Hinterbänkler handle, sondern um den Vizepräsidenten des baden-württembergischen Landtags. Das Vorgehen Borns veranschauliche, mit welchen Mitteln die etablierten Parteien gegen die AfD vorgehen, konstatierte Weidel in ihrem Beitrag.
Strafrechtliche Konsequenzen unwahrscheinlich
Dass Daniel Born strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist unwahrscheinlich. Laut einer Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft müsse überhaupt erst einmal geprüft werden, ob tatsächlich eine Straftat vorliege. Der Paragraf 86a des Strafgesetzbuches stelle zwar das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe. Ob diese Bestimmung des Strafgesetzbuches auch zur Anwendung komme, wenn jemand in einer geheimen Abstimmung ein Hakenkreuz auf einen Stimmzettel zeichne, müsse zunächst geklärt werden.
Nicht zu Mandatsverzicht bereit
Born mimt zwar den Geläuterten, ist jedoch nicht zu einem Verzicht auf sein Landtagsmandat bereit. Er sei mit Leib und Seele Sozialdemokrat und wolle seine Arbeit für den Wahlkreis Schwetzingen als fraktionsloser Parlamentarier fortsetzen. Die von Born angeführten Gründe für sein Festhalten am Abgeordnetenmandat sind jedoch allzu fadenscheinig. Der Ex-Landtagsvize fürchtet vermutlich den vollständigen Verlust von Status, Macht und den damit verbundenen finanziellen Vorteilen.













