
Wir sagen Ausländerkriminalität den Kampf an
Also machten es sich die Aktivisten zur Aufgabe, einmal in Oppenweiler nach dem rechten zu sehen und gleichzeitig auf das wahre Problem – das System an sich – aufmerksam zu machen. So wurde neben dem Streifengang noch Material zur Werbung für unsere Zielsetzung in die Briefkästen unserer Landsleute verteilt. Über den Mittag und Abend hinweg zogen die Nationalrevolutionäre durch die Straßen der Ortschaft, verteilten unzählige Flugblätter und sorgten gleichzeitig für die Sicherheit, die der Staat uns Deutschen nicht mehr zu geben vermag.
Unsere Zielsetzungen im Umgang mit kriminellen Ausländern:
Alle vorbestraften (ab einer Strafe von 90 Tagessätzen) und als islamistische Gefährder eingestuften Ausländer werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Alle ausreisepflichtigen Ausländer werden sofort abgeschoben. Fluglinien werden dazu verpflichtet, gewisse Kontingente bei Flügen in Herkunftsländern für Abschiebungen freizuhalten und die Betreffenden mitzunehmen. Die Bundeswehr wird darüber hinaus im Wege der Amtshilfe zur Bereitstellung von Transportmaschinen verpflichtet. Abschiebungen geschehen ohne Vorwarnung. Die Bundespolizei stellt eigene Kräfte ausschließlich dafür zur Verfügung.
Alle Ausreisepflichtigen erhalten eine Aufforderung zur Ausreise binnen 3 Monaten (Zeitraum für Kündigung evtl. vorhandener Wohnung, Arbeit usw. Die Auswirkungen für Vermieter, Arbeitgeber, etc. sollen so gering wie möglich gehalten und Schaden abgewendet werden). Wenn dem nicht nachgekommen wird, greifen Zwangsmaßnahmen. Die Kosten hierfür trägt der Ausreisepflichtige. Zur Sicherung wird vorhandenes Vermögen beschlagnahmt bis hin zur Taschenpfändung. Eventuell hier lebende Familienangehörige können dafür unter Umständen haftbar gemacht werden.
Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, daß Kosten und Beeinträchtigungen für die deutschen Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden. Bei staatenlosen Ausländern wird eine Ingewahrsamnahme bis zur Preisgabe der Personalien und des Herkunftslands vollzogen. Sollte auch dies nicht zur Überstellung in das Herkunftsland führen, wird mit einem Drittstaat eine Vereinbarung getroffen, welcher diese staatenlosen Ausländer aufnimmt. Entwicklungshilfe und andere bilaterale Verträge werden daran gekoppelt, ob ein Land ihre oder andere Ausländer zurücknimmt. Gegen aufnahmeunwillige Länder können wirtschaftliche Sanktionen verhängt werden.













