
Schon seit Längerem hatte sich die Pleite des Klinikbetreibers abgezeichnet, dessen Trägerin derzeit noch die Stadt Friedrichshafen ist. Hintergrund der finanziellen Notlage sind geringere Einnahmen aus der Zeppelin-Stiftung, wodurch die Stadt die wirtschaftliche Sicherung des Betriebs nicht mehr dauerhaft gewährleisten kann. Verluste des MCB in Höhe von rund 25 Millionen Euro pro Jahr können aufgrund fehlender Mittel nicht mehr von der Stadt ausgeglichen werden.
Die in Friedrichshafen ansässige Zeppelin-Stiftung ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Stadt. Ihr Vermögen gilt daher als Sondervermögen der Kommune, die zugleich als Trägerin der Stiftung fungiert. Die Stadt Friedrichshafen führt damit die Rechtsnachfolge der ursprünglichen Zeppelin-Stiftung fort, die 1947 aufgelöst wurde.
Die Stiftung ist mit einem Anteil von rund 93,8 Prozent Hauptaktionärin des Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen AG und besitzt darüber hinaus die Luftschiffbau Zeppelin GmbH sowie die Zeppelin GmbH, deren Unternehmensverbünde zahlreiche Tochterfirmen umfassen. Die Erträge dieser sogenannten Stiftungsbetriebe fließen gemäß der Satzung in gemeinnützige und wohltätige Projekte. Ursprünglich geht die Stiftung auf die „Zeppelinspende des deutschen Volkes“ aus dem Jahr 1908 zurück, mit der damals der Bau und die Weiterentwicklung von Luftschiffen unterstützt werden sollte.
Die ZF Friedrichshafen AG steckt seit geraumer Zeit in einer tiefen Krise, wodurch auch bei der Stadt die finanziellen Mittel knapper werden. Verschärfend kommt hinzu, dass die angehäuften Verluste des Klinikverbunds MCB seit Jahren steigen. Der Gemeinderat der Stadt versuchte bereits vor einiger Zeit, die Reißleine zu ziehen und die Zuständigkeit für den Klinikverbund an den Bodenseekreis abzugeben, der sich jedoch schlichtweg weigerte, die Trägerschaft zu übernehmen.
Stadt und Bodenseekreis sehen das nunmehr eingeleitete Insolvenzverfahren als Chance für einen Neustart sowohl unter medizinischen, als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten und verkündeten, zukünftig an einem Strang ziehen zu wollen. Gemeinsam wolle man an einer Lösung arbeiten. Die stationäre Versorgung der Bevölkerung soll zumindest am Standort in Friedrichshafen gewährleistet bleiben. Laut Luca Wilhelm Prayon (CDU), Landrat des Bodenseekreises, verfolge man das gemeinsame, übergeordnete Ziel, ein nahes, verlässliches und medizinisch hochwertiges Versorgungsangebot im Bodenseekreis zu erhalten und damit dem MCB-Team eine Perspektive zu eröffnen.
Im Hinblick auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung soll sich durch die eingeleitete Planinsolvenz zunächst nichts ändern. Der Klinikbetrieb in Friedrichshafen und Tettnang werde im normalen Rahmen weiterlaufen, teilte der MCB-Verbund mit. MCB-Geschäftsführer Jan-Ove Faust betonte, dass alle medizinischen Versorgungsleistungen unverändert und in vollem Umfang erbracht würden. Ob diese vollmundigen Versprechen tatsächlich eingehalten werden können, ist fraglich.
Folgen hat die Insolvenz zunächst vor allem für die Mitarbeiter der Kliniken. Bis auf Weiteres werden deren Löhne und Gehälter in Form von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Ob es im Rahmen der Insolvenz zu Entlassungen kommen wird, ist derzeit offen.
Einen Ausweg aus der prekären Situation sehen Stadt und Bodenseekreis in einem Zusammenschluss mit dem Oberschwabenklinikverbund (OSK). Der MCB soll entweder mit dem OSK fusionieren oder mit diesem so eng kooperieren, dass Doppelstrukturen vermieden werden. Gespräche über den anvisierten Zusammenschluss laufen bereits seit dem Frühjahr. Der Ravensburger Landrat Harald Sievers (CDU) zeigte sich offen für die vorgestellten Pläne. In einer gemeinsamen Mitteilung erklärten Friedrichshafens Oberbürgermeister Simon Blümcke und Landrat Luca Wilhelm Prayon, man wolle die anstehenden Gespräche und das Verfahren ohne Vorfestlegung fortsetzen.
Der Klinikverbund MCB gerät durch die eingeleitete Insolvenz nicht das erste Mal in die Schlagzeilen: Mobbing, etwaige Behandlungsfehler und der Freitod einer Ärztin sorgten in der Vergangenheit wiederholt für Skandale. Eine Oberärztin nahm sich im Dezember 2023 das Leben, nachdem ihr die Kündigung ausgesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen gegen mehrere Ärzte, wobei vor allem Mobbingvorwürfe im Raum stehen.
Die Kosten des maroden bundesdeutschen Gesundheitswesens steigen ins Unermessliche. Politiker der Systemparteien sind offenkundig unfähig, dieser Kostenexplosion durch geeignete Maßnahmen Einhalt zu gebieten. Vor allem die Kosten für Krankenhäuser erweisen sich in zunehmendem Maße als sprichwörtliches Fass ohne Boden. So kann es nicht verwundern, dass gerade Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft zunehmend in eine finanzielle Schieflage geraten. Gleichzeitig verschlechtert sich vielerorts die Versorgungslage, eine flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern ist nicht mehr überall gewährleistet.
Die Organisation des deutschen Gesundheitswesens muss vollkommenen umstrukturiert werden. Die nationalrevolutionäre Bewegung Der III. Weg setzt sich für die Verstaatlichung von Betrieben der öffentlichen Daseinsfürsorge ein. So sind unter anderem Krankenhäuser, Krankenkassen und große Pharmaunternehmen zu verstaatlichen, sodass unser Volk mit qualitativ hochwertiger Medizin zu bezahlbaren Preisen versorgt wird.
Eine fortgesetzte Kommerzialisierung des Gesundheitswesens ist keine Lösung. Die Gesundheit unseres Volkes muss vom Profitstreben ausgenommen werden. Es ist vollkommen irrelevant, ob eine Klinik wirtschaftlich arbeitet oder nicht, wenn sie notwendig zur Versorgung der örtlichen Bevölkerung ist. Eine Profitorientierung im Gesundheitwesen, die nicht die medizinischen Bedürfnisse der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt, sondern vollständig auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, ist abzulehnen.
Die Partei Der III. Weg steht daher für:
1. Gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung: Jeder Deutsche soll unabhängig von Einkommen, Wohnort oder sozialem Status medizinisch versorgt werden können. In einem staatlich organisierten Gesundheitssystem spielt die Zahlungsfähigkeit keine Rolle – alle erhalten die gleiche Behandlung.
2. Gemeinwohl statt Profit: Keine Gewinnerzielung auf Kosten von Patienten! Private Krankenhäuser müssen wirtschaftlich arbeiten und Gewinne erwirtschaften – das kann zu Einsparungen beim Personal oder zu Bevorzugung lukrativer Behandlungen führen. Durch Verstaatlichung steht nicht der Profit, sondern das Wohl der Bevölkerung im Mittelpunkt.
3. Planungssicherheit und flächendeckende Versorgung: Der Staat kann Krankenhäuser gezielt dort betreiben, wo sie gebraucht werden – auch in ländlichen Regionen, wo private Anbieter oft kein Interesse haben. Staatliche Systeme sind im Falle von Seuchenausbrüchen oder Katastrophen oft besser vorbereitet, weil Kapazitäten nicht allein nach Marktlogik geplant werden.
4. Kosteneffizienz durch zentrale Organisation: Ein einheitliches System kann Verwaltung und Abrechnung vereinfachen. Der Staat kann im Rahmen zentraler Preisverhandlungen Medikamente, Geräte und Leistungen günstiger einkaufen.
5. Langfristige Investitionen und Qualitätssicherung: Ein öffentliches System kann stärker auf Gesundheitsförderung und langfristige Strategien setzen. Entscheidungen können sich stärker an medizinischer Qualität orientieren als an wirtschaftlichen Kennzahlen.













