Sexueller Übergriff und Millionenbetrug durch syrischen Arzt

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Es gibt sie doch, die syrischen sogenannten „Fachkräfte“! Einer von ihnen ist Hasan O., ein aus Syrien stammender Arzt, der sich in Niederbayern niedergelassen hat. Doch auch seine Biographie ist keine Geschichte gelungener Integration, sondern ein weiteres Beispiel von Ausländerkriminalität in einer der zahlreichen Facetten.

Der Mediziner begnügte sich nicht mit dem Einkommen aus seiner regulären ärztlichen Tätigkeit und suchte stattdessen systematisch nach immer weiteren Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Eine dieser Einkommensquellen war die Vermietung eines Gebäudes an den Freistaat Bayern, der es für die Unterbringung von 25 Asylbewerbern nutzte. Dass ein Syrer sich mit der Asylindustrie eine goldene Nase verdient und der deutsche Steuerzahler hierfür die Rechnung zahlt, mag moralisch verwerflich sein, überschreitet jedoch noch nicht die Grenze der strafrechtlichen Relevanz.

Doch auch dieses Einkommen reichte dem geschäftstüchtigen Syrer nicht aus. So soll er bereits als Impfarzt während der Corona-Zeit Entschädigungen gefordert haben, die ihm nicht zustanden. Auch nach der Pandemie entwickelte er ein ertragreiches Geschäftsmodell und rechnete 6368 Hausbesuche ab, die nie stattgefunden haben. Über mehrere Jahre soll er so 1,624 Millionen Euro ergaunert haben. Dabei war er so dreist, dass selbst Aufenthalte bei seiner Geliebten als Hausbesuche abgerechnet und Patienten angeblich bis zu fünfmal am Tag besucht wurden.

Um welch charakterlich verkommenes Subjekt es sich handelt, wurde jedoch nicht nur an den Betrugsfällen deutlich. Schamlos nutzte der Syrer seine ärztliche Tätigkeit auch aus, um eine Patientin bei einem Hausbesuch sexuell motiviert zu berühren. Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth sowohl den Millionenbetrug als auch den sexuellen Übergriff als erwiesen ansah, wurde der Arzt nun zu sechs Jahren Haft verurteilt, zudem muss er 1,4 Millionen Euro zurückzahlen.

Nachahmungstäter dürften sich angesichts des milden Urteils kaum abgeschreckt fühlen. Weder muss die gesamte Schadensumme zurückbezahlt werden, noch wurde – trotz der massiven Verstöße – ein Berufsverbot verhängt. Ein funktionierender Rechtsstaat würde nicht nur sicherstellen, dass der Syrer nie wieder als Arzt praktizieren darf, sondern würde ihn auch in den nächsten Flieger in Richtung Syrien setzen. Wie eine konsequente Politik im Hinblick auf die Massenüberfremdung und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen aussehen kann, wird in unserem Programm zur Ausländerrückführung erläutert!