
So ist aktuell auch ein Vorstoß vom Bundesland Schleswig-Holstein zu verstehen, der vorsieht, Ausländern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus von deutschen Steuergeldern so genannte Integrationskurse zu bezahlen. Auch EU-Bürger, Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie Flüchtlinge im Asylverfahren und geduldete Kulturfremde sollen künftig die kostenintensiven Kurse gebührenfrei besuchen können. Nach bisherigem geltenden Recht dürfen nur Ausländer mit Bleiberecht in der BRD an solchen Integrationsveranstaltungen teilnehmen.
Mit dem Vorhaben aus Schleswig-Holstein, setzt sich dieses bundesweit durch, werden die Anreize für Ausländer noch zügelloser nach Deutschland einzureisen, um sich über einen Asylantrag hier ein Bleiberecht zu erzwingen, weiter steigen. Die Kosten für die weitere Verausländerung des Landes bleiben hingegen wie üblich beim deutschen Steuerzahler hängen.
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