
Die vier Angeklagten sitzen seit ihrer Festnahme in U-Haft:
- Frank M., 40, Betreiber einer KfZ-Werkstatt in Bad Camberg (Hessen)
- Joachim P., 58, Vertriebler für Geräte zur Textilherstellung (Baden-Württemberg)
- Bernd M., 57, Hilfsarbeiter (Baden-Württemberg)
- Michael G., 62, Grafiker (Bayern)
Der Grafiker Michael G. aus Bayern soll außerdem seine zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren missbraucht haben. G. wäre damit ein Wiederholungstäter, denn er saß bereits in den Neunzigerjahren wegen Missbrauchs mehrere Jahre im Gefängnis.
In Deutschland spricht sich eine entschiedene Mehrheit der Bevölkerung immer wieder für härtere Strafen gegen Kindermörder und Pädophile aus. Insbesondere bei kriminellen Kinderschändern, die sich zum zweiten Male an den Kleinsten unseres Gemeinwesens vergehen, verstehen viele Menschen hierzulande nicht, warum die Verbrecher nicht lebenslang hinter schwedischen Gardinen landen. Die gutmenschliche politische Klasse und die BRD-Kuscheljustiz setzen allerdings weiter auf dreiste Bewährungsstrafen und die inflationäre Verordnung von teuren Sinnlos-Therapien für die psychisch Gestörten, die sich in den Gerichtssälen immer wieder gerne selbst erfolgreich als Opfer darstellen.

Zum Schutz unserer Kinder setzt sich die Partei DER III. WEG für eine Verschärfung der Strafen für Kinderschänder ein. Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen. Für Wiederholungstäter solcher bestialischen Verbrechen oder Kindermörder ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden. Die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungsdelikten muss abgeschafft werden.













