Bundesverfassungsgericht erlaubt Vielweiberei: Syrer darf trotz zweier Frauen BRD-Bürger werden
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Das Bundesverfassungsgericht urteilte in einem aktuellen Fall, daß eine im Ausland geschlossene Zweitehe einen Einbürgerungsanspruch in Deutschland nicht ausschließt. Diese Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem veröffentlichten Urteil zur Einbürgerung eines Syrers. Dieser wurde im Jahr 2010 auf Grundlage von Paragraf neun des Staatsangehörigkeitsrechts eingebürgert, der die Einbürgerung von Ehepartnern vorsieht. Seine Zweitehe verschwieg er dabei jedoch. Im Jahr 2013 wurde die Entscheidung deshalb wieder zurückgenommen, wogegen der Syrer klagte und gewann.
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Hierauf kann man nur sagen: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“