Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen verhängte ein Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Mann gestand vor Gericht, seine damals neunjährige Tochter intim berührt und Nacktfotos von ihr gemacht zu haben, darunter auch solche in aufreizender Pose. Gegen diese abscheuliche Tat hat sich ein regionales Aktionsbündnis gefunden, dass seitdem im Wohnort des Täters Kundgebungen gegen den zu laschen Umgang mit Kinderschändern in Deutschland protestiert.
Mit teils starkem Zulauf wurden diverse Missstände in der Rechtsprechung und den bestehenden Gesetzen angeprangert und die dramatischen Fallzahlen des Kindesmissbrauchs thematisiert. Auch Aktivisten unserer nationalrevolutionären Partei beteiligten sich an den sonntäglichen Kundgebungen und unterstützten die volkstreue Initiative.
Ob in Kakerbeck oder anderswo – Schluss mit der Kuscheljustiz für Kinderschänder!














Kindervergewaltiger soll es ja bekanntlich in allen Schichten unserer so verkommenen Gesellschaft geben, warum nicht auch in der Justiz. Anders kannst du dir solche Urteile nicht erklären.
Nicht auszudenken wie lange der ins Gefängnis gegangen wäre, hätte er eine rechte Vergangenheit. Aber wahrhafte Rechte sind nun mal keine Kinderschänder!