Angeblicher Familienstreit als Asylgrund in Deutschland

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Vom Bundesamt für Migration wurde der Asylantrag einer Afghanin und ihres Mannes abgelehnt, weil die Antragssteller als „Verfolgungsgrund“ die Mißachtung eines vermeintlichen Heiratsverbots angaben. Dadurch, so die Asylsuchenden weiter, hätten sie Ärger mit ihren traditionell eingestellten Familien am Hindukusch und müßten nun um ihr Leben durch die Verwandtschaft in dem großen Land fürchten. Aufgrund der negativen Antragsentscheidung zogen die reise- und klagefreudigen Afghanen vor den Kadi, um den Bescheid der Behörde auf deutsche Steuerzahler-Kosten anzufechten. Mit Erfolg, wie nun das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil entschied.

So meinten die überfremdungsfreundlichen Richter, daß der afghanischen Familie – entgegen der Auffassung des Bundesamtes – hier in der BRD doch Asyl zu gewähren sei, weil durch die Mißachtung des vermeintlichen Heiratsverbots der Familie wegen den in Afghanistan herrschenden „patriarchalischen Anschauungen“ angeblich mit empfindlichen Strafen für Leib und Leben zu rechnen sei. Die ausländischen Kläger wären bei einer Abschiebung in ihre Heimat auch landesweit gefährdet, so das Gericht weiter. Die Asylbewerber könnten als Familie mit inzwischen kranker Ehefrau und zwei kleinen Kindern ohne familiäres Netzwerk und ohne materielle Mittel in Afghanistan nach spekulativen Mutmaßungen der BRD-Juristen nicht überleben. Die angegebenen Asyl-Gründe stellen in ihren ausländersensiblen Augen auch eine Verfolgung wegen des Geschlechts dar.

Wir erinnern uns: Vor über zehn Jahren zogen die us-imperialistischen Ölkrieger und ihre Verbündeten – wie die BRD-Söldner der Bundeswehr – nach Afghanistan aus, um dort angeblich die heilige Demokratie und westliche Rechtsstaatlichkeit mit Milliarden Euros, korrupten Vasallen, diversen Drohnenangriffen und unzähligen Toten herbeizubomben. Offensichtlich scheint das Ergebnis dieses verfassungswidrigen Angriffskrieges aber auch in der Sichtweise von deutschen Juristen jedoch nur ein Schlag ins Wasser gewesen zu sein, wenn in dem vorgeblich „befreiten“ und „demokratisierten“ Afghanistan immer noch so üble gesellschaftliche Zustände herrschen, die als Asylgründe hier herhalten müssen, wie einst unter der legitimen Taliban-Regierung.

Neben den jüngst vermehrt schwulen- und lesbenfreundlichen Urteilen europäischer Gerichte, welche die sowieso schon laschen Asylgesetze immer weiter aufweichen und damit dem Sozialtourismus von kulturfremden Ausländern wachsenden Vorschub leisten, wird durch den Stuttgarter Richterspruch eine weitere Tür für die Liberalisierung der Asylbestimmungen weit aufgestoßen. Die anerkannten vermeintlichen „Verfolgungsgründe“ sind seltenst mehr nachzuweisen, da bundesdeutsche Asylbeamte wohl kaum am Hindukusch herumkriechen werden, um vor Ort in nicht zugänglichen Regionen zu klären, ob hier in der BRD Asylsuchende dort tatsächlich der Tod durch ihre Verwandtschaft droht, wenn ohne Zustimmung im Land geheiratet wird. Gleiches gilt für sich selbst bezichtigende Homo-Paare, die in Europa beim Asyl-Antrag angeben, aufgrund ihrer bemitleidenswerten sexuellen Neigung in ihren Heimatländern angeblich verfolgt zu werden.

Bild: Yastremska / www.bigstock.com

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