
Erst im März 2013 wurden vier Anhänger der Salafisten-Bewegung wegen dem geplanten Mordanschlag auf den islamfeindlichen und prozionistischen Chef der Kleinstpartei Pro-NRW, Markus Beisicht aus Leverkusen, inhaftiert. Unter den Verhafteten befand sich auch Marco G., ein zum Islam konvertierter Deutscher, der zudem aufgrund sichergestellten DNA-Materials für den gescheiterten Sprengstoffanschlag am Bonner Hauptbahnhof Ende 2012 von den ermittelnden Behörden mitverantwortlich gemacht wird. Wenn die Bombe damals wie geplant explodiert wäre, hätten sicherlich zahlreiche Bahngäste, darunter mehrere Schulkinder, tödliche Verletzungen erlitten. Ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei beschlagnahmte bei den Wohnungsdurchsuchungen der Salafisten auch eine Waffe mit Schalldämpfer und entsprechende Sprengmittel.
Unterdessen entschied der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung Ende November, daß der Aufruf für den „Heiligen Krieg“ in der BRD nicht mehr verurteilt werden darf. Lediglich das konkrete Planen einer Terroraktion oder ein Werben um Mitglieder für terroristische Gruppen werden demnach jetzt nur noch juristisch sanktioniert. Während also die Strafgesetze für Dschihadisten in Deutschland weiter liberalisiert werden, sehen sich heimatverbundene Nationalisten einem immer restriktiveren Verfolgungsapparat mit zunehmend höheren Strafen für reine Meinungsdelikte gegenüber.













