Laut dem am 21. Februar 2014 veröffentlichten ZDF-Politbarometer würden die Deutschen aktuell in einer Volksbefragung wie ihre Schweizer Nachbarn mehrheitlich gegen die ungebremste Verausländerung ihrer Heimat stimmen. Das Votum gegen die Umvolkung würde in der Bundesrepublik sogar noch weit deutlicher als in der Eidgenossenschaft ausgefallen, wenn es hier das demokratische Werkzeug der Volksbefragung zu solchen Themen überhaupt geben würde. 55 Prozent der Bundesbürger wünschen sich laut der Meinungsumfrage eine gezielte Ausländerbegrenzung, auch wenn sie mehrheitlich (58 %) der irrigen Systempropaganda kapitalistischer Kreise auf dem Leim gegangen sind, daß Deutschland Facharbeiter aus dem Ausland überhaupt bräuchte. Die Umfrage zeigte auch, daß die Zuwanderungs-Diskussion inzwischen als das wichtigste Problem der Deutschen gelte.
Nahezu zeitgleich wurde auch ein meinungsfreundliches Urteil aus der Schweiz bekannt. So sind dort zwar Begriffe wie "Sauausländer" oder "Dreckasylant" rechtlich auch als Beschimpfungen einzustufen, urteilte das Schweizer Bundesgericht, jedoch sei zugunsten eines angezeigten Polizisten festzustellen, daß die Betitelungen der Ausländer nicht diskriminierend seien. Der Polizeibeamte hatte bereits im Jahr 2007 in Basel einen algerischen Asylwerber nach einem dreisten Taschendiebstahl festgenommen und diesen entsprechend vor Publikum beschimpft. Ein Gericht in Basel hatte den Ordnungshüter dann aufgrund einer Anzeige des Asylanten wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und ihn zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.
Das Bundesgericht befand allerdings nun aufgrund eingelegter Rechtsmittel, daß hier in dem Fall der für eine Diskriminierung erforderliche gezielte Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion durch die verwendeten Worte nicht gegeben sei. Anders sehe das allerdings bei einer Beschimpfung als "schwarze Sau" oder "Dreckjugo" aus, wie der Urteilsbegründung wörtlich zu entnehmen ist. Zudem seien Begriffe wie "Sau" oder "Dreck" im deutschen Sprachraum seit jeher als Unmutsäußerungen üblich und stellen so auch keinen Angriff auf die Menschenwürde dar – zumindest in der Schweiz.