
Nahezu zeitgleich wurde auch ein meinungsfreundliches Urteil aus der Schweiz bekannt. So sind dort zwar Begriffe wie "Sauausländer" oder "Dreckasylant" rechtlich auch als Beschimpfungen einzustufen, urteilte das Schweizer Bundesgericht, jedoch sei zugunsten eines angezeigten Polizisten festzustellen, daß die Betitelungen der Ausländer nicht diskriminierend seien. Der Polizeibeamte hatte bereits im Jahr 2007 in Basel einen algerischen Asylwerber nach einem dreisten Taschendiebstahl festgenommen und diesen entsprechend vor Publikum beschimpft. Ein Gericht in Basel hatte den Ordnungshüter dann aufgrund einer Anzeige des Asylanten wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und ihn zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.
Das Bundesgericht befand allerdings nun aufgrund eingelegter Rechtsmittel, daß hier in dem Fall der für eine Diskriminierung erforderliche gezielte Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion durch die verwendeten Worte nicht gegeben sei. Anders sehe das allerdings bei einer Beschimpfung als "schwarze Sau" oder "Dreckjugo" aus, wie der Urteilsbegründung wörtlich zu entnehmen ist. Zudem seien Begriffe wie "Sau" oder "Dreck" im deutschen Sprachraum seit jeher als Unmutsäußerungen üblich und stellen so auch keinen Angriff auf die Menschenwürde dar – zumindest in der Schweiz.













