Die politische Klasse in Berlin hat am 21. Februar 2014 gegen die Stimmen der Opposition wieder einmal die Bezüge für die Bundestagsabgeordneten massiv erhöht. Das Politikergehalt steigt somit um 830 Euro monatlich auf nun 9.082 Euro und zieht so mit dem Einkommen von Bundesrichtern gleich. Mit entsprechenden Freibeträgen, Pauschalen und Vergünstigungen kann ein Bundestagsabgeordneter im Monat so auf schlappe 14.000 Euro Gesamtbezüge kommen.
Nach vier Jahren Parlamentstätigkeit haben sich Bundestagsabgeordnete auch einen monatlichen Mindest-Rentenanspruch von 825,– Euro erwirtschaftet, wofür ein Durchschnittsbeitragszahler gut 29 Jahre arbeiten müßte, um die gleiche Summe zu erzielen. Der CDU-Abgeordnete Bernhard Kaster rechtfertigte die massive Erhöhung im Bundestag mit den Worten: "Wir brauchen den Vergleich zu anderen Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten nicht zu scheuen.“ Die zukünftigen Diätenerhöhungen sollen sich nun auch an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren.
Daneben wurde in Berlin allerdings auch beschloßen, daß die Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Die Verschärfung der Regularien fußt allerdings nicht auf der Einsicht der Bundestagsabgeordneten selbst, sondern ist die Voraussetzung für die seit Jahren überfällige Unterzeichnung der internationalen UN-Konvention gegen Korruption. Wie man im Fall Edathy anschaulich feststellen kann, glaubt allerdings ein Großteil der politischen Klasse in der Bundeshauptstadt weiterhin, ihre eigene seltsame Art der „Moralität“ über bundesdeutsche Gesetze und Rechtsstaatlichkeit zu stellen.