In Südtirol darf nun generell in Deutsch geklagt werden

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Gute Nachricht für das von Italien immer noch besetzte deutsche Südtirol. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jüngst in Luxemburg, dass alle EU-Bürger in der italienisch okkupierten Provinz Bozen das geltende Recht haben, auch in Deutsch vor den dortigen Gerichten zu klagen. 1998 wurde diese Entscheidung bereits für Strafsachen durch das höchste EU-Gericht festgeschrieben.

Vorausgegangen war dem Rechtsstreit ein Skiunfall zwischen einer Deutschen mit nicht-italienischer Staatsangehörigkeit und einer tschechischen Skifahrerin, die in deutscher Sprache vor einem Gericht in Südtirol verklagt wurde. Nach italienischer Rechtsauffassung durften bisher nur italienische Staatsbürger (deutsche Südtiroler) in der Provinz auf Deutsch klagen. Die Richter hätten die eingereichte Klage daher für unzulässig erklären müssen.
Nachdem nun der Europäische Gerichtshof allerdings entschied, dass alle EU-Bürger gleich welcher Staatsangehörigkeit vor Gerichten in Südtirol in Deutsch ihre Klage einreichen dürfen, vereinfacht dies die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere für Inhaber von Ausweisen aus der Bundesrepublik und Österreich. Kritiker der italienischen Besatzung sehen in der Entscheidung auch eine generelle Aufwertung der deutschen Sprache in Südtirol und einen Rückschlag für die Italienisierungsbemühungen der Feinde aus Rom.
 

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