Kindergeld für Ausländer kostet über eine Milliarde Euro

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Nachdem uns die inländerfeindliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Kindergeld für Ausländer dem deutschen Steuerzahler bis zu einer Milliarde Euro alleine 2014 zusätzlich kosten wird, muß nun auch das entsprechende Personal beim Arbeitsamt verdoppelt werden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) aktuell berichtet. Der EU-Gerichtshof entschied zuvor: Das Kindergeld für die Ausländersprößlinge muß von Deutschland in der hier üblichen Höhe auch dann bezahlt werden, wenn der fremde Nachwuchs im Heimatland des Nichtdeutschen lebt, auch wenn dort die Lebenshaltungskosten in der Regel viel niedriger sind.

30.000 Kindergeldanträge u. a. von ausländischen Saisonarbeitern würden so zurzeit nun auf Eis liegen, da das Behördenpersonal noch nicht ausreicht, um diese Antragsflut entsprechend schnell zu bearbeiten. Die EU-Gerichtsentscheidung führt so nun dazu, daß der Bund noch zusätzlich schlappe 3,3 Millionen Euro für neue Mitarbeiter in den Behörden bereitstellen muß.

Die nun fälligen 3,3 Millionen sind aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein in dem Gesamtkomplex. Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof kosten den Bund bis Ende 2014 die Anträge auf Kindergeld für Ausländer rund eine ganze Milliarde Euro, unter anderem auch deshalb, weil Gelder noch rückwirkend gezahlt werden müssen. Durch die erneute Beugung der Bundesrepublik gegenüber der volksfeindlichen EU-Entscheidung das Kindergeld an Ausländer in voller Höhe zu bezahlen, werden so nur die Anreize für Ausländer noch verstärkt, nach Deutschland zuzuwandern, warnten hingegen Kritiker des hier wachsenden Sozialtourismus durch Nichtdeutsche.

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