Unfassbar: Während in der Bundesrepublik Österreich (BRÖ), wie in ihrem Pendant der BRD, jeder aus wirtschaftlichen Gründen flüchtende Bantu-Neger mit seiner Familie problemlos Asyl beantragen darf und dadurch zumindest vorläufig einen legalen Aufenthaltstitel erhält, erklärten die österreichischen Behörden hingegen den Sohn eines Wehrmachtsangehörigen per Strafbefehl als „Illegalen“ und drängen ihn damit zum Verlassen seiner eigenen angestammten Heimat.
Der Tiroler Markus Baumann wurde im ostmärkischen Schwaz geboren, wohnte seit je her in der Silberstadt und leitete sogar eine Transportfirma im Zillertal. Offiziell gilt der Österreicher jedoch in seiner eigenen Heimat als staatenlos. Der Vater des 54-jährigen verteidigte sein Heimatland einst tapfer unter Generalfeldmarschall Rommel beim Afrikakorps. Dann geriet er in die Kriegsgefangenschaft nach Amerika und im Zuge dessen wurde ihm sogar die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen. Aus diesem Grund wurde auch Markus, der Sohn des Afrikakorps-Kämpfers, im Jahre 1959 offiziell als „Staatenloser“ geboren. Die Mutter von Markus erblickte ebenfalls in Österreich das Licht der Welt, aber die Staatsbürgerschaft ehelicher Kinder war in der Ostmark noch bis 1983 an die Staatszugehörigkeit des Vaters gebunden. Im aktuellen Fall wurde der Mann aus dem mittleren Unterinntal also wie sein Vater auch irrwitzigerweise in der eigenen Heimat somit unter Fremdengesetzgebung gestellt.
Bis zum Jahr 2010 hatte Markus Baumann mit diesem behördlichen Kuriosum so gut wie keine Probleme. Er führte sogar als Unternehmer eine Transportfirma in Tirol. In diesem Jahr wurde jedoch sein „Fremdenpass“ einfach nicht mehr verlängert. Seitdem verlor er auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist nicht mehr krankenversichert. Ein Skandal: Während jeder kulturfremde Asylantragssteller in Deutsch-Österreich sich der ganzen Fürsorge des Staates sicher ein kann, wird der Sohn eines österreichischen Wehrmachtsangehörigen für staatenlos erklärt, sozial ausgegrenzt und am Ende gar noch kriminalisiert.
"Weil ich mich illegal im Land aufhalte, muss ich 500 Euro zahlen oder 66 Stunden ins Gefängnis wandern", erzählte der Tiroler nun vollkommen fertig einer Zeitung in der Alpenrepublik. Grund ist eine erlassene Strafverfügung der Bundesrepublik Österreich wegen seinem angeblich illegalen Aufenthalt. Nun will der Sprößling des Afrikakorps-Kämpfers die Strafe absitzen und dann in die Bundesrepublik Deutschland „auswandern“, um dort Asyl zu beantragen. Das Motto des Afrikakorps in der Wüste lautete damals: „Ritterlich im Kriege, wachsam für den Frieden“. Von dieser Ritterlichkeit könnte sich so manche BRÖ-Behörde in diesem Fall wohl ein gehöriges Stück abschneiden.