Raubstaat Polen wegen Folterhilfe verurteilt

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Nicht nur im zionistischen Gebilde im Nahen Osten und in Guantanamo auf Kuba werden immer wieder Gefangene in Verbrechermanier körperlich und seelisch von Staatsterroristen gefoltert. Nein, auch Mitten in Europa zählt die Menschenwürde nichts. Vielmehr unterhielten die Folterdienste der so genannten „Westlichen Wertegemeinschaft“ sogar im Raubstaat Polen der Öffentlichkeit unzugängliche Geheimdienstgefängnisse. Neben der Bundesrepublik ist Polen der zweite ausgesprochene Vasall des imperialistischen Terrorstaats der USA auf dem europäischen Kontinent. Bisher stritten die Polen ihre Folterlager und Beteiligungen an CIA-Verbrechen offiziell aber immer wieder ab.

Dieser frechen Lügenpropaganda von Warschau machte Ende Juli 2014 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun jedoch ein jähes Ende. In einem Urteilsspruch erklärte der EGMR Polen mitverantwortlich für die illegale Inhaftierung von zwei Terrorverdächtigen in einem geheimen CIA-Gefängnis auf ihrem Territorium. Die Straßburger Euro-Richter verurteilten die den USA stets in den Allerwertesten kriechende Regierung in Warschau auch dazu, jedem der betroffenen Folteropfer nun 100.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die heute 43 und 49 Jahre alten Kläger sollen in Stare Kiejkuty im Masurengebiet festgehalten und durch US-Geheimdienstakteure mehrfach mit Wissen des polnischen Staates gefoltert worden sein. Mit Hilfe der Polen wurden die Folteropfer dann von der CIA in das berüchtigte US-Gefangenenlager nach Guantanamo auf Kuba ausgeflogen, wo ihnen weitere körperliche und psychische Folterungen drohten. Beide vor dem Europäischen Gerichtshof klagenden Männer sitzen bis heute in Guantanamo ohne Anklage und Urteile ein, obwohl ihre Verhaftung durch den US-Geheimdienst mit Hilfe der willfähigen Polen bereits Ende 2002 erfolgte. Seit 2008 läuft in Polen eine eigene „Untersuchung“ der Folterhilfe, die allerdings gezielt von interessierten Kreisen immer wieder hintergangen wird.

Das Urteil des EGMR ist mit seiner Verkündung jedoch nicht rechtskräftig. Innerhalb der nächsten drei Monate können beide Seiten noch gegen den Richterspruch entsprechende Rechtsmittel einlegen.

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