Die Stadt Kronberg im Taunus (bis zum 17. Oktober 1933 Cronberg geschrieben) ist genauso wie Königstein im Taunus ein staatlich anerkannter Luftkurort im Hochtaunuskreis im Bundesland Hessen und Teil der Metropolregion Frankfurt. Und genauso wie Königstein hat auch Kronberg einen Teil der aktuell 600 dem Hochtaunuskreis zugewiesenen Asylanten unter zu bringen.
Auch in Kronberg reicht eine einzelne Unterkunft schon lange nicht mehr aus, um den Asylantenstrom noch Herr zu werden. Neben der teilweisen Unterbringung in einem kirchlichen Gebäude (direkt neben einem Kindergarten) ist die Eröffnung eines Asylantenheims in einem Gewerbemischgebiet geplant. Und auch hier machten sich Aktivisten des „III. Wegs“ wie erst kürzlich in Königstein auf den Weg, um Flugblätter in den an das Heim angrenzende Wohngebiete zu verteilen.
Christliches Gebäude, in dem aus reiner „Nächstenliebe"
sogenannte Flüchtlinge untergebracht sein sollen
Insbesondere die Eröffnung eines Asylantenheimes in der Dieselstraße 5 stößt auf zunehmenden Protest der Bevölkerung. Die Errichtung des Asylheims soll durch eine „Änderung der Nutzungsabsichten" erreicht werden. Die seit zwei Jahren geplante Aufwertung des Gewerbegebiets durch ein Hotel wurde mit Hinweis auf die unstrittig abzusehenden Konflikte durch Lärmbelästigungen infolge des hohen Anlieferverkehrs verhindert. Mit einer ähnlichen Lärmbelästigung durch Asylanten scheint es für die Behörden allerdings keine Probleme zu geben – hier handelt es sich ja auch nicht um ein steuerzahlendes Gewerbe von Deutschen, sondern um die horrende Kosten verursachende Unterbringung von „Flüchtlingen“ aus der ganzen Welt.
Um die Bevölkerung über die zu erwartenden Probleme, welche bei der Unterbringung von Asylanten mit Einher gehen, aufzuklären und gleichzeitig auf die Positionen der nationalrevolutionären Partei „Der III. Weg“ in Punkto Überfremdung aufmerksam zu machen, wurden im Umkreis um die beidenAsylantenheime sowie an einige Eltern vor dem nahegelegenen Kindergarten die bekannten Anti-Asyl-Flugblätter des „III. Wegs“ verteilt.
Für gewerbetreibende Deutsche ist eine Änderung der
Nutzungsabsichten unmöglich – für Asylanten kein Problem