NSU-Phantom-Prozeß: „Wenn alle Brüder schweigen…“

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Wieder einmal wurde Mitte Oktober 2014 wertvolle Lebenszeit bei einem weiteren nichtsnutzigen Prozeßtag im NSU-Phantom-Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht verschwendet. Anlaß war erneut die Vorladung eines mitteldeutschen Nationalisten, der über seine angebliche Zugehörigkeit zu der international aktiven Bruderschaft der „Hammerskins“ befragt werden sollte. Gleich zu Beginn des Verfahrenstages wollte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl im Münchner Schwurgerichtssaal neugierig wissen, ob der Zeuge denn nun Mitglied dieser nationalen Gruppierung sei.

Der mitgebrachte Zeugenbeistand des Frageopfers machte jedoch vor der Beantwortung deutlich, daß sein Mandant in diesem Falle vor Gericht das Recht zum Schweigen habe. Immerhin wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden im Jahre 2006 gegen die „Hammerskins“ in Deutschland wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Da sich die üblen Vorwürfe aber nicht bestätigen ließen, mußte das Verfahren später auch durch die zuständigen Behörden eingestellt werden.

Angaben zu einer etwaigen Mitgliedschaft könnten jedoch noch heute für den Zeugen persönliche Ermittlungen nach sich ziehen und so gesteht die Strafprozeßordnung dem Betroffenen hier ein ausgiebiges Auskunftsverweigerungsrecht zu. Auch die Verteidigung von Ralf „Wolle“ Wohlleben beanstandete die durchsichtigen Ausforschungsfragen durch Richter Götzl, der wie die linksextremen Nebenklagevertreter immer wieder von geladenen Zeugen politische Hintergründe wissen möchte, die in keinerlei Bezug zum NSU-Phantom-Verfahren stehen.

Zuvor hatte der Zeuge aus Thüringen in diesem Zusammenhang schon unabhängig davon betont, daß er selbst bei richterlicher Strafandrohung keinerlei Aussagen über die „Hammerskins“ machen würde, da dies seinem eigenen Wertegefüge widerspräche. Letztendlich wurde ihm das Aussageverweigerungsrecht aber doch noch zähneknirschend vom so genannten Staatsschutzsenat zuerkannt. Für weitere künstliche Aufreger im politisch motivierten Schauprozeß sorgten im Anschluß dann zum wiederholten Male die exquisiten Bekleidungsvorlieben des Mitangeklagten André E.

Dieser trug auf der Anklagebank unter seiner Lederweste ein in der Motorradfahrer-Szene erhältliches Kapuzen-Shirt mit dem Aufdruck: "Brüder schweigen – bis in den Tod". Der Schriftzug zeigt zudem noch zwei Motorräder und einen Totenkopf. Der migrationshintergründige Nebenklageanwalt und Verschwörungstheoretiker Yavuz Narin hielt diesen Aufdruck jedoch für eine indirekte Botschaft an die Zeugen des Verfahrens, damit diese vor Gericht die Angeklagten nicht belasten. Auch die Anklagebehörde der Bundesanwaltschaft sprang auf den abstrusen Interpretationszug des Opferanwalts und wollte in dem profanen Bekleidungsstück irrsinnigerweise gar eine Parole erkannt haben, die den eigenen Anklagevorwurf gegen André E. als Unterstützer einer terroristischen Vereinigung bestätigen würde. Durch solche Gerichtspossen sollen wohl die nicht vorhandenen Beweise und die schlaffe Indizienkette der Ankläger kaschiert werden.

Der linksextreme Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann setze noch eins drauf und bildete sich angesichts der gedruckten Losung sogar noch eine angsteinflößende Ähnlichkeit mit dem SS-Treue-Lied „Wenn alle untreu werden“ ein. Dort kommen die Worte Brüder und schweigen zwar vor, aber finden in einem vollkommen anderen Sinn Verwendung. Trotzdem interpretierte Anwalt Hoffmann die T-Shirt-Losung kurzerhand in eine „Bedrohung“ um, die das Kleidungsstück des Angeklagten für die Zeugen darstellen solle.

Der Wahnsinn im teuersten Komödienstadel der Republik geht also unvermindert weiter. Alleine ein Verhandlungstag in dem politischen Schauprozeß soll gut 150.000 Euro an hart erarbeitenden Steuergeldern verschlingen. Durch die Fragen- und Antragsstellungen der Nebenklage und des vollkommen überforderten Richters, der hier den Vorsitz führt, wird der Prozeß ständig sinnlos weiter in die Länge gezogen. Ob die Steuermittelverschwendung letztendlich auch im jährlichen Tadelbericht des Bundesrechnungshofes erscheinen wird, ist aber mehr als fraglich. Immerhin dienen solche öffentlichen Tribunale zwar nicht der Wahrheitsfindung, aber der Beruhigung gegenüber dem Ausland, das weiterhin schön kritiklos an die Rechtsstaatlichkeit im Merkelland glauben soll.

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