Der 32-jährige Punker Manfred F. muss nun für sieben Jahre hinter Gitter. Am 12. Juli 2014 schlug er in der Osthalle des Nürnberger Hauptbahnhofs einen 41-Jährigen tot. Der Grund für den tödlichen Schlag: Das Opfer trug eine Reichskriegsfahne über die Schultern. Den Prozess verfolgten daher auch Nürnberger Nationalisten mit großer Aufmerksamkeit, um die Totschlagmentalität linksextremer Gewalttäter in der ehemaligen Stadt der Reichsparteitage zu dokumentieren.
Der antinational gesinnte Manfred F. kann auf eine lange Liste von Vorstrafen zurückblicken. Elf Eintragungen werden in der Verhandlung vor der 5. Strafkammer des Oberlandesgerichts Nürnberg verlesen: Diebstahl, Verstoß gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz, Leistungserschleichung, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und räuberische Erpressung gehören dazu. Die Justiz war lange nachsichtig mit dem Punker. Immer wieder bekam er Bewährungsstrafen. Bis auf eine mussten jedoch alle wegen erneuter Straftaten widerrufen werden. Sechsmal saß der 32-jährige bereits im Knast. Das letzte Mal musste der Punker ein Jahr und neun Monate abdrücken, weil er von einem Saufkumpan Geld forderte. Als dieser nicht zahlen wollte, wurde er von F. verprügelt. Gelernt hat der notorische Gewalttäter aus seinen Verurteilungen offenbar nichts. Nur zwölf Tage nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis versetzte er dem Opfer am Nürnberger Hauptbahnhof den tödlichen Schlag.
Reichskriegsflagge war Grund für todbringenden Faustschlag
An diesem 12. Juli 2014, dem Tag vor dem Finale der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien, war das 41-jährige spätere Opfer mittags am Hauptbahnhof unterwegs. Der Fußballfangeht mit seiner über die Schultern gelegten Reichskriegsflagge voller Vorfreude auf das Endspiel durch die Osthalle des Nürnberger Bahnhofs. Schnell wird er von linken Punks ins Visier genommen und umringt. Eine Gruppe von ca. zwölf Punkern bedrängt den Mann massiv. Sie pöbeln den 41-Jährigen an und entreißen ihm das Fahnentuch. Dass es sich bei dem Reichskriegsflaggenträger um einen Mann mit türkischen Wurzeln handelt, stört die linken Punker nicht.
Als das kurze Gerangel vorüber ist und sich der beraubte 41-Jährige zum Gehen wendet, prescht – laut einem Augenzeugen – plötzlich Manfred F. aus dem Mob hervor und versetzt dem Opfer heimtückisch einen kräftigen Faustschlag gegen die Schläfe. Der Getroffene schwankt noch ein bisschen, dann sackt er langsam in sich zusammen. Am Boden liegend sind nur noch ein Röcheln und „Schnarchgeräusche“ zu vernehmen und der Todgeweihte läuft blau an. Während der feige Schläger und seine Genossen flüchten wird das Opfer in ein Krankenhaus gebracht. Dort ist den behandelnden Ärzten schnell klar, dass die Chancen um ihn schlecht stehen. Fünf Tage nach der Tat ist der 41-jährige tot. Später stellen die Mediziner fest, dass der Faustschlag direkt die tödliche Hirnblutung auslöste.
Angeklagter brüstete sich mit der Tat
Manfred F. und seine Kumpane brüsteten sich kurz nach dem feigen Angriff noch mit der Tat. Der von der Öffentlichkeit betriebene „K(r)ampf gegen Rechts“ hat bei ihm und vielen seiner Freunde ganze Arbeit geleistet. Viele fanden es „cool den Nazi niedergeschlagen zu haben“. Der 32-Jährige erzählt auch stolz, dass er Kampfsportler sei, und schon wisse, wo er jemanden treffen müsse. Dies wäre schließlich nicht sein erstes Opfer, sagte er später am Abend wie eine Zeugin vor Gericht angab. Während das Opfer im Krankenhaus mit dem Tode ringt, steigerte sich die Gruppe um den Angeklagten immer weiter in die Begeisterung über die Tat hinein. Es sei ein Akt der „Zivilcourage“ und des Einschreitens gegen Nazis gewesen, wird auf einem abends stattfindenden Punkkonzert unter den Besuchern kolportiert.
Welche kriminelle Energie in dem linken Gewalttäter steckt, zeigt auch sein Verhalten nach der Attacke. Um die Strafverfolgung zu erschweren, tauschte er mit seinen Genossen T-Shirts aus. Er war sich also der Überwachungskameras am Bahnhof durchaus bewusst. Geholfen hat es ihm am Ende nichts. Eine weitere Zeugin war von dem Stolz des Schlägers auf seine feige Tat so entsetzt, dass sie ihm noch am Abend der Bundespolizei meldete. Wenig später klicken bei dem gewalttätigen Punker die Handschellen.
Mitgefangenen zur entlastenden Aussage überredet
Selbst in der Untersuchungshaft unternahm der in der linken Szene verkehrende Manfred F. noch einen kläglichen Versuch seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Einen Zellengenossen überredete er, eine entlastende Aussage vor dem Oberlandesgericht abzuliefern. Der Schwindel flog aber auf und der vermeintliche Entlastungszeuge ruderte schnell wieder zurück.
Widersprüchliche Zeugenangaben bezüglich antisemitischer Parolen
Widersprüchliche Angaben gab es auch bezüglich dem Verhalten des Opfers vor der Tat. Laut einzelnen Zeugen soll er „lautstark antisemitische Parolen“ gerufen haben. Auffällig ist, dass diese Ohrenzeugen wohl nur der Punkerszene bzw. der Gruppe um dem Täter herum zuzuordnen sind. Bestätigt wird diese Behauptung von mehreren unabhängigen Befragten so auch nicht. Es liegt demnach die Vermutung nahe, dass hier versucht wurde, die brutale und feige Tat irgendwie durch falsche Einlassungen zu legitimieren.
Auch der Verteidiger des Angeklagten meinte frecher weise in seinem Plädoyer, dass man es seinen Mandanten ja zugutehalten müsse, dass er hier Zivilcourage gezeigt hätte. Seine Intention sei es ja angeblich gewesen, das Rufen der vermeintlich antisemitischen Parolen zu unterbinden. So wird das Opfer mit dem sogenannten Migrationshintergrund im Gerichtssaal ein weiteres Mal verhöhnt. Die gewalttätige Attacke sei aber natürlich nicht akzeptabel, meint der Punk-Anwalt dann weiter einschränkend.
Aufschrei in den Medien blieb aus
Es ist schlichtweg ein Skandal, dass hier versucht wurde, die brutale Tat auf diese Weise zu legitimieren. Auch die Presse schwingt unbeirrt die „Nazikeule“ gegen das türkischstämmige Opfer. Die Tintenritter der „Nürnberger Nachrichten (NN)“ titelten zum Prozessauftakt sogar „Antisemit totgeschlagen: Faustschläge gegen Schläfe?“. Die Täter-Opfer-Rolle wurde so wieder einmal bewusst verdreht. Dass hier ein Mensch aus einer klar linksextremen Motivation heraus totgeschlagen wurde, blendet man in den regionalen Redaktionssynagogen komplett aus. Überregional wurde sowieso kaum über den politisch links-motivierten Totschlag berichtet. Für die trauernde Witwe des Opfers hat sich freilich auch keiner der Journalisten wirklich interessiert. Bei den Toten handelt es sich ja anscheinend nur um einen „Antisemiten“ – zumindest in der Einbildung der Lügenpresse.
Angeklagter ohne Reue
Während des gesamten Prozesses zeigte der Angeklagte, der auch für linksextreme Projekten bei Facebook auf den „Gefällt mir“-Button drückt, keinerlei Reue. Ein Gutachter attestierte ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung sowie einen Empathiemangel. Lediglich als der Staatsanwalt sein Plädoyer vorliest und acht Jahre Gefängnis fordert, ringt der Angeklagte mit der Fassung. Dies ist jedoch wohl eher seinem Selbstmitleid geschuldet.
Sieben Jahre Gefängnis
Schlussendlich wird Manfred F. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Knast verurteilt. Der heimtückische und linksextrem motivierte Angriff wurde also nicht einmal als Totschlag gewertet. Ein in der Gesamtbewertung doch recht mildes Urteil, zumal wenn man die massiven Vorstrafen des Angeklagten bedenkt. Bei der in der Bundesrepublik üblichen Kuscheljustiz gegenüber linksextremistisch motivierten Straftätern, darf man aber auf der anderen Seite heute schon froh sein, dass es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen ist.
Das Opfer hinterlässt eine Ehefrau. Seitdem ihr Gatte durch die brutale Tat zu Tode kam, ist ihr Lebenswille weg, äußerte sich die Witwe. Sie hat bereits mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen.