Tschechei: Deutsche „Untermenschen“, „Missgeburten“ und „Tiere“

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Während man im Merkelland und bei unseren Deutsch-Österreichern nicht selten hinter schwedische Gardinen Platz nehmen muß, wenn man in der Öffentlichkeit sich auf die eine oder andere Weise etwas verbal Luft über ausländische Minderheiten in unseren Stammesgebieten verschafft, bleibt hingegen die widerliche Volksverhetzung und Verhöhnung der deutschen Vertreibungsopfer in der Rest-Tschechei regelmäßig straffrei. Angezeigt hatten Sudetendeutsche die beiden tschechischen Haßpropagandisten Jiri Vacek und Jiri Krutina, die in ihrem Schundwerk „Nemci“ (Die Deutschen) den Lesern erklären wollten, dass alle Deutschen im Sudetenland „Nazis“ gewesen seien und so eine Unterscheidung zwischen „Nazis“ und „Nicht-Nazis“ folglich unzulässig wäre. Nach Meinung der einfältigen chauvinistischen Haßzüchter sei auch generell „der Nazismus eine Ausdrucksform des deutschen Geistes“.

Pauschal werden so in ihrer antideutschen Hetzschrift zudem alle Deutschen als „Unmenschen“, „Missgeburten“ oder „Tiere“ verunglimpft. Damit rechtfertigen die zwei durchgeknallten Schreiberlinge auch entmenscht die Ermordung, Vergewaltigung und Vertreibung von über drei Millionen Sudetendeutschen vor, im und nach dem Zweiten Weltkrieg. 21 Sudetendeutsche aus Deutsch-Österreich und 24 weitere aus Bayern wollten das nicht so auf sich beruhen lassen und erstatteten daraufhin Anzeige. Sowohl in der BRD als auch in der BRÖ wäre eine solch tendenziöse Drecksschrift mit mehrjähriger Haftstrafe belegt, wenn sie sich mit der gleichen Argumentation gegen Juden, Türken oder Tschechen selbst richtete.

Auch in Tschechien gibt es ähnliche Paragrafen analog der deutschen Volksverhetzung nach § 130 StGB. Die Strafanzeige gegen die beiden Verfasser wurde deshalb auch bei verschiedenen Staatsanwaltschaften der Rest-Tschechei und der Prager Polizei wegen „Verunglimpfung eines Volkes, einer Rasse einer ethnischen oder anderen Personengruppe“ gemäß Paragraf 355 sowie wegen „Anstachelung zum Hass gegen eine Gruppe von Menschen“ gemäß Paragraf 356 des tschechischen Strafgesetzbuches ordnungsgemäß gestellt.

Die antideutsche Hetze und die Verunglimpfung Millionen deutscher Vertreibungsopfer werden für die verlogenen Verfasser jedoch keine juristischen Folgen haben. Überall wurden die Anzeigen gegen die dreckschleudernden Tintenritter von den tschechischen Behörden zurückgewiesen. Der Staatsanwalt in Teplitz teilte u. a. zynisch mit: „Man muss in Betracht ziehen, daß jeder ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung genießt.“ Interessant ist, daß in der Rest-Tschechei die Gefängnisse voll sind von aktiven Nationalisten, die genau wegen dieser hier angeführten Paragrafen und Grundrechtswahrnehmung hinter Kerkermauern sitzen, weil sie zuvor öffentlich weit aus sanftere Töne gegenüber der dort lebenden Zigeunerminderheit anschlugen.

Demnach wird hier von der tschechischen Gesinnungsjustiz mal wieder mit zweierlei Maß gemessen und nicht die Meinungsfreiheit – wie vorgegeben – besonders geschätzt, sondern nur einseitig die Volksverhetzung gegen das deutsche Volk staatlicherseits geschützt. Das belegt auch der Umstand, daß das Schundbuch mittlerweile sogar an tschechischen Schulen zur Unterrichtung der Schülerschaft zugelassen wurde.

Somit rächt sich erneut das aus krankhaften Schuldkultgründen und wirtschaftlichen Erwägungen nicht eingelegte Veto der BRD und BRÖ gegen den EU-Beitritt der Rest-Tschechei, den man damals nicht mit der Aufhebung der verbrecherischen Benes-Dekrete und einer gerechten Lösung der Frage der Sudetendeutschen verband.
 

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