Lächerliche 8.179 Asylanten wurden bisher im laufenden Jahr abgeschoben. 2013 und 2014 schob die BRD nach Angaben des Bundesinnenministeriums 10.198 beziehungsweise 10.884 Menschen ab, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Das sind angesichts einer bundesweiten Anerkennungsquote von nicht einmal 2% nach Artikel 16a des Grundgesetzes. Etwa weitere 30 % haben vorübergehenden Bleibestatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention in der BRD erhalten. Diese müssen nach einer Befriedung wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. 70% aller Asylanträge werden direkt abgelehnt.
Rund 200.000 Asylanträge wurden 2014 in der BRD gestellt. Bei einer Ablehnungsquote von 70% und der Berücksichtigung der Bearbeitungsdauer von bis zu 7 Monaten hätten bis zum jetzigen Zeitpunkt mindestens 100.000 Personen von dem im Jahr 2014 abgelehnten Asylanträgen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden müssen. Tatsächlich waren es bis Ende August nur rund 8.000. Hier von einer erhöhten Abschiebung zu sprechen ist bei einem Zustrom von rund 400.000 neuen Asylanten alleine im Jahr 2015 lächerlich. Warum diverse Medien hier von einer erhöhten Abschiebequote sprechen, kann nur in das Reich der Propagandalüge eingeordnet werden.
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern weisen hier noch mit 6 – 7% die höchste Abschiebequote aus. Die Bundesländer Bremen (0,8%) und Thüringen(1%) schieben de facto überhaupt nicht ab und setzen sich einfach über den behördlichen Auftrag hinweg.