Am Abend des 27. November 2014 gab es in Deizisau (Lkr. Esslingen) einen brutalen Antifa-Überfall, bei dem das Auto zweier volkstreuer Aktivisten von einem linkskriminellen Mob, bestehend aus rund 20 vermummten und bewaffneten Linksextremisten, mit bis zu 2 Kilogramm schweren Steinen angegriffen wurde. Wir berichteten darüber: Antifa-Überfall im Landkreis Esslingen. Am 02. November 2015 sollte der Prozess wegen schwerem Landfriedensbruch in Tateinheit mit Sachbeschädigung gegen zwei einschlägig bekannte Linksextreme vor dem Amtsgericht Esslingen eröffnet werden. Durch das Fernbleiben eines Zeugen wurde dieser jedoch unterbrochen und konnte nun am 20. November 2015 fortgesetzt werden.
Der Beifahrer im beschädigten Auto konnte an diesem Tag im Zeugenstand die Aussage des Fahrers eindeutig bestätigen. So habe er den 25-jährigen Angeklagten, Can K. aus Kirchheim/Teck als einen der Täter deutlich erkannt, da dieser während des Angriffs seine Vermummung verlor. Can K. ist nationalen Aktivisten aus der Region im Übrigen hinlänglich aus diversen Anlässen bekannt, wodurch er zweifelsfrei identifiziert werden konnte.
Während des Prozesses äußerte sich Can K. nicht zu den Vorwürfen und überließ das Reden seinem Rechtsanwalt Christos Psaltiras aus Stuttgart. Lediglich zu seiner Person machte K. Angaben.
Wohingegen der mitangeklagte Till S. aus Nürtingen, der inzwischen nach eigenem Bekunden „soziale Arbeit“ in Görlitz studiert, sich auch zur Sache einließ. So gab er an, an jenem Abend in dem linken „Kneipenkollektiv Silberburg“ in der Wilhelmstraße in Nürtingen Thekendienst gehabt zu haben, was von einem anderen dort arbeitenden linksalternativen Zeugen bestätigt wurde.
Vor Urteilsfindung wurden die Bundeszentralregisterauszüge der beiden angeklagten Linksextremisten verlesen. Daraus ergab sich, dass beide bereits einschlägig vorbestraft sind. So ist Can K. in der Vergangenheit wegen Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch auffällig geworden.
Till S. geriet unter anderem bereits wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Vermummungsverbot, Körperverletzung und Sachbeschädigung mit dem Gesetz in Konflikt.
Wenngleich durchaus erhebliche Zweifel an der Aussage des Entlastungszeugen des Till S. bestanden, war dies für die Richterin ausreichend genug, um ihn von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freizusprechen. Nicht so jedoch bei seinem Mitangeklagten. Dieser konnte die Vorwürfe nicht entkräften und wurde von den Aussagen der beiden angegriffenen Nationalisten glaubwürdig belastet und als Tatbeteiligter identifiziert. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Stuttgart forderte daher für ihn eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung und sah die Vorwürfe als bestätigt an. Für Till S. wurde aus Mangel an ausreichenden Beweisen Freispruch gefordert, dieser erging dann auch im Urteil.
Die Richterin schloss sich in der Urteilsbegründung großteils dem Plädoyer der Staatsanwältin an und verurteilte K. wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Außerdem hat er die Kosten des Prozesses zu tragen. Die größte Strafe für Can K. Dürfte jedoch sein, dass er sicherlich Probleme mit seinem Jurastudium bekommen dürfte, sobald das gegen ihn ergangene Urteil rechtskräftig und dort bekannt wird.
Für nationale Prozessbeobachter erscheint es zunächst erfreulich, dass zumindest einer der an dem brutalen Angriff beteiligten Linksextremisten verurteilt wurde. Das Strafmaß hierbei ist jedoch deutlich gering ausgefallen, wenn man bedenkt, dass Nationalisten wegen bloßen Meinungsdelikten höhere Haftstrafen zu erwarten haben. Des Weiteren wurde von derselben Staatsanwaltschaft wegen wesentlich weniger schwerwiegenden Delikten bei einer nationalen Gruppe eine „kriminelle Vereinigung“ konstruiert.
Auch für die Zukunft ist klar, dass sich Nationalisten in der Abwehr linkskrimineller Angriffe und bei der Bekämpfung deutschfeindlicher Umtriebe nicht auf die Justiz verlassen können. Wissentlich hofiert dieser Staat linksextreme Gruppen, indem er sie nahezu ungehindert gewähren lässt und sie obendrein auch noch finanziell unterstützt.