
In der Verhandlung bestritt der Asylant jeglichen sexuellen Kontakt mit der Minderjährigen, was jedoch durch einen Sachverständigen widerlegt werden konnte, da sowohl bei der 17-Jährigen, als auch beim Angeklagten, DNA-Spuren des jeweils anderen gefunden wurden. Aufgrund der belastenden Zeugenaussagen wurde der 31-Jährige, welcher erst seit August letzten Jahres in Deutschland Asyl suchte, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Im Allgäu ist dies nicht der erste „Kulturbereicherer“, welcher durch Übergriffe sexueller Natur auffällt. So bedrängte bereits mehrfach ein Afghane deutsche Frauen in der Nähe der Hochschule in Kempten (siehe Artikel: Die Folgen der Asylflut in Schwaben).
Jeder dieser Vorfälle zeichnet ein eindeutiges Bild, welches beispielhaft für die Zustände in unserem Land ist. Art- und kulturfremde Ausländer, welche noch nicht einmal ein Jahr in Deutschland sind, scheren sich nicht um irgendwelche Gesetze und werden bei Verstößen und selbst bei massiven Gewalttaten nur mit relativ geringen Strafen „bestraft“ und nicht, so wie es unsere Partei „Der III. Weg“ fordert, sofort unseres Landes verwiesen.
Video: In Flüchtlingsheimen: 6 Vergewaltigungen in Baden Württemberg, Frauen für 10 Euro vermietet.














