Aufgrund der steigenden Mitgliederzahlen, der positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung und des anstehenden Wahlkampfes, beabsichtigt der III. Weg Stützpunkt Pfalz die Eröffnung eines Parteibüros. Hierzu wurden schon erste Gespräche geführt, jedoch noch nicht zur vollen Zufriedenheit.
In Tagen in denen mittlerweile jede Gemeinde ihre Bewohner darum bittet, leer stehende Immobilien für Asylanten zur Verfügung zu stellen, wenden wir uns nun mit dem genauen Gegenteil an die Bevölkerung. Jedem Bürger muss klar werden, wenn er für eine der etablierten Parteien stimmt, dann stimmt er für den weiteren zügellosen Zustrom von Asylanten. Er stimmt damit gegen die Zukunft seiner eigenen Kinder und für eine evtl. entstehende Gewalt gegen die heimische Bevölkerung. Wer die Asylflut verhindern möchte, der muss endlich für deutsche Interessen einstehen. Und genau das machen wir mit der Partei „Der III. Weg“.
Deshalb wenden wir uns heute mit einer Bitte an alle Deutschen, die auch noch in 20 Jahren unter ihresgleichen leben wollen. Wenn Sie eine Immobilie zur Verfügung haben, die für ein Parteibüro oder ein Schulungszentrum geeignet ist, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Unsere finanziellen Mittel sind leider noch sehr beschränkt, weshalb wir an den guten Willen der Immobilienbesitzer appellieren. Sie können heute mit einem anderen Mieter ein paar Euro mehr Einnahmen erzielen, aber in vielleicht nicht allzu langer Zeit können Sie froh sein, wenn der Staat Sie nicht dazu zwingt, ihre leer stehende Immobilie an Asylanten zu vermieten.
Entweder der „III. Weg“ oder die Asylflut – Sie haben die Wahl!
Bitte melden Sie sich unter: sp-pfalz(at)gmx.de
Wir suchen bevorzugt Immobilien im Raum Ludwigshafen/Vorderpfalz oder Kaiserslautern.
Alle gutwilligen Menschen die keine Immobilie zur Verfügung haben, können uns trotzdem über eine Spende den Erwerb einer solchen erleichtern.
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Absetzbarkeit nach §34g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt