10.000 zusätzliche Stellen sollen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) zur Betreuung von Asylanten schnell besetzt werden. Das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben registrierte seit dem 1. Dezember eine rege Nachfrage – vorallem unter den Asylanten selbst.
Ein Sprecher des Bundesamts sagte gegenüber „der Welt“: "Es gibt einen regelrechten Ansturm an Anfragen nach den neuen Stellen – sowohl von Trägern, Vereinen und Initiativen als auch von Bürgern, die sich für den Bundesfreiwilligendienst interessieren." Bundesamts-Sprecher Peter Schloßmacher konkretisierte noch die Vorstellungen des Bundesamtes:
"Wir wünschen uns, dass wir die Hälfte bis zwei Drittel der 10.000 Plätze mit Flüchtlingen besetzen können", denn schließlich sei der Bundesfreiwilligendienst gerade für Asylanten eine hervorragende Integrationsmöglichkeit. Auch hier finanziert der Bund wieder fleißig mit: "Die Bewerber erhalten einen Deutschkurs, sind eingebunden in ein Team – das ist eine tolle Chance für sie." Schloßmacher weiter. Ob Asylanten diese Arbeit nach geltendem Recht überhaupt ausführen dürfen.
Weitere 50 Millionen für Asylanten
In den letzten Jahren hatte der Bund ca. 35.000 Vollzeit-Stellen im Bundesfreiwilligendienst pro Jahr finanziert und dafür 167 Millionen Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Die jährlich 10.000 zusätzlich geschaffenen Stellen für die Betreuung von Asylanten sind jährlich 50 Millionen Euro eingepreist. Für Asylanten und Überfremdungshelfer ist Geld im unbegrenzten Maße da – nur für Deutsche nicht. Da wird eingespart, wo es nur geht.
Asylanten nutzen Bundesfreiwilligendienst zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
Auch Asylanten und vorübergehend geduldete Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst sowie am freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr teilnehmen. Eine Arbeitserlaubnis brauchen sie hierfür nicht. Einzige Voraussetzung ist ein dreimonatiger Voraufenthalt in der BRD.
Anhand der Begründung zu § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetztes (BFDG) kann „Freiwilligen aus dem Ausland grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG erteilt werden.“ Daher ist es nicht überraschend, daß so viele Asylanten an einer Stelle interessiert sind.
In diesen Fällen ist die Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 18 AufenthG) angeblich dadurch gewährleistet, da der Freiwillige ein Taschengeld von bis zu 363 Euro im Monat sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung erhält und auf Kosten der Einsatzstelle in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert wird. Weitere Nachweise hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts sind nicht erforderlich, insbesondere ist nicht erforderlich, dass die Einsatzstelle eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgibt.
Dauer des Bundesfreiwilligendienst für Asylanten
Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, höchstens 18 Monate und kann ausnahmsweise auf bis zu 24 Monate verlängert werden ( s. §§ 2 Nr. 3, 3 Abs. 2 BFDG). Hier dürfte ja jedem klar sein, der im Merkelland selbstverständlich die Ausnahme zur Regel wird. Und jemand der zwei Jahre „fleißig“ im Bundesfreiwilligendienst gearbeitet hat, könne man doch dann nicht einfach wieder in die Heimat zurück schicken.