Neues aus Absurdistan – Sozialhilfe für alle

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Deutschland ist ein wahnsinnig reiches Land. So wahnsinnig und so reich, dass es glaubt, sich gesellschaftliche Großexperimente mit ungewissem Ausgang leisten zu können. Eines davon, nämlich die unbegrenzte Aufnahme von Millionen ethnisch und kulturell fremden Einwanderern, die meisten junge muslimische Männer, können wir derzeit quasi im Live-Ticker verfolgen.

Ein anderes Experiment hat jetzt das Bundessozialgericht in die Wege geleitet. Laut dem jüngsten höchstrichterlichen Urteil haben von nun an alle EU-Bürger nach maximal sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Das ist insofern verwunderlich, als die vielerwähnte Freizügigkeit innerhalb der EU nur für Arbeitnehmer gilt, Nichtarbeitnehmer verlieren nach drei Monaten ihr Aufenthaltsrecht. Völlig zu Recht sind daher EU-Bürger von Hartz-IV Leistungen ausgeschlossen, die sich ausschließlich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Schon dieser Selbstverständlichkeit war ein jahrelanges juristisches Tauziehen vorausgegangen, das erst unlängst durch den Europäischen Gerichtshof beendet wurde. Den Luxemburger Richtern war bei ihrem Urteilsspruch bewusst, was ihren deutschen Kollegen scheinbar völlig fremd zu sein scheint, nämlich, dass der Sozialstaat nicht vom Himmel fällt, sondern auf Grundlagen beruht, die man nicht ungestraft leichtfertig verspielt.

Einzelperson, Familie, Sippe, Dorf- oder Stadtteilgemeinschaft, Stamm, Nation –  Soziales Denken und Handeln setzt ein, wenn auch nur unterbewusstes,  Gemeinschaftsgefühl voraus, das abnimmt, je loser die Bindung zwischen den Beteiligten wird. Spätestens an den Grenzen der Nationen macht die Solidarität für gewöhnlich halt. Völker arbeiten und wirtschaften in staatlichem Rahmen für Ihresgleichen, nicht aber für die ganze Welt. Das leuchtet ein, denn auch die stärkste Wirtschaftsmacht stößt irgendwann an Ihre Grenzen und Zeiten des Überflusses wechseln sich bekanntlich immer irgendwann mit Zeiten der Not ab.
Nur für die Wohlstandsinsel BRD soll das jetzt nicht mehr gelten. Die Folgen sind klar: Wo auch immer innerhalb der EU Sozialleistungen und Durchschnittslohn unterhalb des deutschen Sozialhilfeniveaus liegen, werden sich die Menschen auf den Weg ins gelobte Land machen. Auf die Städte und Gemeinden, die für die Mittelgewährung zuständig sind, werden Kosten in nicht absehbarer Höhe zurollen, die nur über weitere Steuererhöhungen und den Abbau kommunaler Dienstleistungen tragbar sind.

Die Pointe der Geschichte: Bezieher von Sozialhilfe sind von der Arbeitsvermittlung ausgeschlossen. Anders also als ihre Landsleute im Hartz-IV Bezug, die immerhin mal gearbeitet haben oder als Aufstocker ergänzend Sozialleistungen beziehen, müssen  Arbeitsunwillige keinerlei Anstalten machen, ihre Situation zu verändern. Nach fünf Jahren Aufenthalt besteht ohnehin ein immerwährendes voraussetzungsloses Aufenthaltsrecht, ob mit Arbeit oder ohne.
Einzig die Ausländerbörden könnten dem Sozialtourismus einen Riegel vorschieben, indem sie die Freizügigkeit amtlich entziehen. Aber die dürften angesichts der Asylflut hierfür kaum noch Kapazitäten haben. Das Ganze wird enden, wie es bislang immer endete – Millionen weiterer Fremde werden kommen und ernten, wo sie nicht gesät haben. Faulheit wird belohnt, Leistung bestraft –  und die Deutschen bezahlen weiter ihren eigenen Untergang.
 

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