Landtagswahl Rheinland-Pfalz: Keine U-Haft für Asylant trotz Messerangriff auf Bundespolizisten

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Trotz einer mutmaßlichen Messerattacke auf Bundespolizisten durch einen Asylanten in Mainz wurde keine Untersuchungshaft für den wohnungslosen Eritreer erlassen.

Nachdem Bundespolizisten am Hauptbahnhof in Mainz einen 31-jährigen Asylanten aus Eritrea kontrollierten und dieser sich nicht ausweisen konnte, wurde der Neger zwecks Identitätsfeststellung mit zur Hauptbahnhof-Wache mitgenommen. Dort zog der Neger, der in Italien als Asylant registriert ist, laut Polizeibericht plötzlich ein Küchenmesser mit 6 cm Klingenlänge aus der Jackentasche, und ging mit erhobenem Messer auf die Polizisten zu. Die Bundespolizisten konnten glücklicherweise den Eritreer entwaffnen.

Trotz des Vorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Aufenthalt in Deutschland wurde seitens der Mainzer Staatsanwaltschaft kein Haftbefehl erlassen.

Roland Voss, Vorsitzender der GdP-Direktionsgruppe der Bundespolizei, erklärte mit Unverständnis gegenüber der Allgemeinen Zeitung: „Wer eine Messerattacke auf Polizisten als Bagatelle abtut, die keine Festsetzung rechtfertigt, sendet das völlig falsche Signal. Es darf nicht den Anschein geben, dass so etwas toleriert wird."

Wie man trotz der Schwere der Tat und anhand der Tatsache, dass der Asylant nicht über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt und somit dieser im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wohl nicht erreichbar sein dürfte, keinen Haftbefehl erlässt, ist ein Skandal.

Der „III. Weg“ fordert in Fragen der Asyl- und Ausländerpolitik:

  • Sofortige Schließung der Grenzen und eine Wiedereinführung der Grenzkontrollen.
  • Abschaffung des Individualrechts in Sachen Asyl, damit Wirtschaftsflüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern die Einreise verwehrt werden kann.
  • Die Deklarierung aller Balkan- und EU-Anwärterstaaten als sichere Herkunftsländer.
  • Asylschnellverfahren, welche innerhalb von 48 Stunden nach Stellung des Asylantrages über ein grundsätzliches Antragsrecht entscheiden.
  • Mehr Personal für die schnellere Abwicklung von Asylverfahren.
  • Sofortige Abschiebung von abgelehnten oder kriminellen Asylanten.
  • Mehr Transparenz zu Kosten und Straftaten von Asylanten sowie Ausländern.
  • Abgabe jeglicher Wertgegenstände sowie Bargeld im Gesamtwert von über 1.000 Euro
  • Zentrale Unterbringung und Erfassung von Asylanten – möglichst fern ab jeglicher Ortschaften.
  • Wiedereinführung der Residenzpflicht und ausschließlich die Abgabe von Sachleistungen an Asylanten, um die Anreize für Wirtschaftsflüchtlinge zu minimieren.
  • Einführung eines Ausländerrückführungsprogramms, insbesondere für arbeitslose und straffällig gewordene Ausländer.
  • Ein sofortiges Ende der imperialistischen Kriegstreiberei durch die USA, Israel und ihre Partner der Westlichen Wertegemeinschaft, welche vielfach erst Flüchtlingsursachen hervorrufen.
  • Die Schaffung von Flüchtlingsschutzzonen auf den entsprechenden Kontinenten, wo die Kriege herrschen. Damit bleiben Menschen, die tatsächlich vor Krieg und Vertreibung fliehen müssen, in ihren angestammten Kulturräumen, haben demnach auch kaum Integrationsschwierigkeiten und erhöhen damit gleichzeitig den Druck auf die Aufnahmeländer aus den betroffenen Regionen, um die Gründe für Flucht und militärische Auseinandersetzungen schnellstmöglich zu beseitigen.

 

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