Wirtschaftsausschuß des Bundestags gegen Fracking-Verbot!

Home/Politik, Gesellschaft und Wirtschaft/Wirtschaftsausschuß des Bundestags gegen Fracking-Verbot!

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am vergangenen Mittwoch ein Verbot der zur Förderung von Erdgas eingesetzten Fracking-Technologie abgelehnt. „Umwelt & Aktiv“ hat selten etwas mit Bündnis90/Die Grünen oder der Linken gemein, doch hat sich „Umwelt & Aktiv“ in der Sache stets „querfronttauglich“ gezeigt, und kennt keine ideologischen Fraktionszwänge, wenn es darum geht, jedermann betreffende ökologischen Belangen den Vorrang vor kurz gedachten finanziellen Profiten einiger Weniger einzuräumen. Beim Fracking werden mit einem Gemisch aus Wasser, Quarzsand und teils giftigen Chemikalien unter hohem Druck Risse in Gesteinsschichten verursacht, die eine konventionelle Förderung nicht zulassen. Und auch in Deutschland wurden bereits zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdgas- und Erdölvorkommen vergeben. Der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD ist es

bislang nicht nur nicht gelungen, eine Einigung über den am 23. April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Fracking-Technik zustande zu bringen, sondern das Hauptproblem liegt vielmehr darin, daß beim vorliegenden Entwurf in der Tat keineswegs von einem Verbot des Frackings die Rede sein kann. Vergleiche mit Wohnbebauungsabstandsregelungen aus den USA und Australien zeigen zudem, dass die geplanten deutschen Bestimmungen sogar weit hinter diesen zurückbleiben. Die aus diesen Gründen im Wirtschaftsausschuß des Bundestages gestellten Anträge, die auf ein Verbot der Fracking-Methode abzielten, wurden jedoch von der schwarz-roten Mehrheit abgelehnt.

Den Energiekonzernen ist aktuell eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen ab Juli 2018 in Aussicht gestellt worden. Verschiedene Energiekonzerne erhoffen sich große Gewinne durch die Ausbeutung dieser unkonventionell zu fördernden Ressourcen, ungeachtet der Tatsache, daß die Entsorgung des bei der Förderung anfallenden Rückflusses aus Lagerstättenwassers und von Frack-Flüssigkeit ungeklärt ist, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält. Und weil unsere Heimat nicht ohnehin bereits unter dem Problem eines fortschreitenden Flächenverbrauchs leidet, weist die Fracking-Methode im Vergleich zur Förderung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten zudem noch einen deutlich höheren Flächenbedarf auf. In den Anträgen wurde beispielgebend u. a. darauf hingewiesen, daß in Bulgarien und Frankreich das Fracking bereits verboten wurde und laut einer früheren Umfrage von TNS Emnid ca. zwei Drittel der Befragten in Deutschland ein ausnahmsloses Verbot von Fracking befürworten würden. Nicht zuletzt weil diese Methode unter starkem Verdacht steht, für Gesundheitsprobleme wie z.B. erhöhte Krebsraten, ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko oder Herzprobleme verantwortlich zu sein.

„Umwelt & Aktiv“ empfindet die Fracking-Methode als eine Vergewaltigung unseres heimatlichen Bodens und bedauert zutiefst die Entscheidung des Bundestagswirtschaftsausschusses, die es erforderlich macht, anstatt Druck in die Tiefenschichten unseres Heimatbodens zu leiten, Druck auf den Bundestag auszuüben! Vergessen Sie deshalb nicht, aktiv zu werden und sich an ihren Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises zu wenden!

Quelle: Gerhard Keil / www.umweltundaktiv.de

×

Schneller und einfacher Kontakt über WhatsApp - Einfach auf den unteren Button klicken!

 

Kontakt über Threema unter der ID:
Y87HKB2B

×