Bisher war es neben der BRD und Österreich auch in der Schweiz strafbar, öffentlich den „Hitlergruß“ zu zeigen. Dies hat nun das oberste Schweizer Gericht aufgehoben.
Nachdem ein Mann gegen ein Urteil geklagt hatte, welches ihn auf Grund des Zeigens des sogenannten „Hitlergrußes“ am Rütli zu einer Geldstrafe verurteilte, entschied das Bundesgericht, das höchste Gericht der Schweiz, daß unter bestimmten Umständen die Schweizer den „Hitlergruß“ ungestraft zeigen dürfen.
In der Urteilsbegründung werden die bestimmten Umstände näher erläutert: Wenn „lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet werden soll“ ist die Geste mit dem ausgestreckten Arm juristisch gesehen in der Schweiz unbedenklich. Strafbar sei laut Gericht die in den 30iger Jahren beliebte Geste erst, wenn der Grüßende damit „Werbung für den Nationalsozialismus machen will“.
Demokraten haben nicht viel für die Meinungsfreiheit übrig
Warum aber überhaupt Gesten und Aussagen in der BRD, Österreich oder in der Schweiz unter Strafe gestellt werden, obwohl wir doch in einer angeblichen Demokratie leben, lässt sich nur schwer nachvollziehen. Immer mehr werden nationalgesinnte Reden, Bücher, Videos, Netzseiten und Tonträger kriminalisiert, indem diese angeblich volksverhetzend seien oder gegen andere Gummiparagraphen verstoßen. Und wenn man beispielsweise Musik nicht verbieten kann, dann indiziert man sie halt einfach in der BRD, was einem Verbot fast gleich kommt, da nunmehr der Artikel nicht beworben noch offen verkauft werden darf. Willkürliche Vereinsverbot und auch Parteienverbote erledigen den Rest. Die Demokraten umschreiben ihre Gesinnungsjustiz und Eingrenzung der Meinungsfreiheit mit dem Begriff „Wehrhafte Demokratie“. Den Angriff auf politisch Unliebsame übernimmt die dabei vom Staat tolerierte und zu Teilen finanzierte Antifa, die ihr Hauptbetätigungsfeld im Kampf gegen sogenannte „Rechtsradikale“ sieht.
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