Braunau am Inn: Österreich enteignet Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus

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Per Sondergesetz wurde die Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler enteignet. Innenminister Wolfgang Sobotka spricht sich für Abriss aus.

Seit nun über vierzig Jahren mietete das Innenministerium der Republik Österreich das Geburtshaus von Adolf Hitler, um zu verhindern, dass das Wohnhaus in Braunau am Inn (früher Ranshofen) vermehrt von Nationalsozialisten heimgesucht wird. Hierzu wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten in dem Haus zuerst eine städtische Bibliothek, mal eine Schule, eine Bank oder ein technisches Institut eingerichtet. Bis 2011 nutzte die „Lebenshilfe“ das aus dem 17 Jahrhundert stammende Gebäude als ein Heim für Behinderte. Seitdem steht das Gebäude leer. Immer wieder versuchte die ostmärkische Regierung das denkmalgeschützte Geburtshaus Adolf Hitlers der Besitzerin Gerlinde P. abzukaufen. Ohne Erfolg.

Als Ausweg schaffte Anfang 2016 das Innenministerium Österreichs einfach ein Sondergesetz, was dem Staat nun ermöglicht, Eigentümer wie Gerlinde P. zu enteignen. Das Ministerium erklärte das Bundesgesetz für die Enteignung damit, dass „es bestrebt war zu verhindern, dass das Geburtshaus Hitlers eine "Pilger- oder Gedenkstätte" für Menschen wird, die nationalsozialistischem Gedankengut verhaftet sind. Das ist im Rahmen eines Mietverhältnisses jedoch nicht auf Dauer möglich.“ Österreich komme damit schließlich seiner angeblichen „historischen Verantwortung“ nach, um eine „Wiederbetätigung und bejahendes Gedenken an den Nationalsozialismus“ zu verhindern.

Innenminister Sobotka äußerte sich über den weiteren Umgang mit dem enteigneten Haus wie folgt: „Für mich wäre ein Schleifen (…) die sauberste Lösung“.

Hier sieht man wieder, wie sogenannte Demokraten mit Gegebenheiten umgehen, die nicht nach ihren Vorstellungen laufen. Man erlässt mal auf die schnelle ein Gesetz, welches einen dazu berechtigt, unliebsame Hauseigentümer zu enteignen. So einfach geht das auf den freisten Staat auf deutschen Boden, den es jemals gab.