Mit welcher Meldung könnte man die Mär von den „Flüchtlingen“ am schönsten widerlegen? Wenn diese ihrem Zufluchtsort Deutschland für zwei schöne Wochen den Rücken kehren würden, um Urlaub in eben jenem Land zu machen, wo sie angeblich unter Lebensgefahr der Verfolgung gerade noch entronnen sind. Genau das berichtet die etablierte Zeitung „Welt am Sonntag“ in ihrer letzten Ausgabe, und die „Agentur für Arbeit“ in Berlin hat bereits bestätigt, daß es „solche Fälle tatsächlich gibt“. Und zwar auch in anderen Bundesländern.
Um das richtig zu begreifen, muß man zunächst wissen, daß der Arbeitslose seinen Wohnort normalerweise nicht verlassen darf, sondern ständig „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“ muß. Wie jeder Arbeitnehmer hat er allerdings Anspruch auf drei Wochen „Urlaub“ und darf in dieser Zeit auch verreisen. Sofern er das Geld dazu hat: bei deutschen Arbeitslosen dürfte es im Höchstfall zu einem Besuch bei der Verwandtschaft reichen. Die meisten bleiben gleich in der eigenen Wohnung und merken von ihrem „Urlaub“ recht wenig.
Viele der „Neubürger“ aus dem Orient oder Afrika sind inzwischen bei der „Agentur für Arbeit“ oder bereits beim „Jobcenter“ registriert und bekommen die gleichen Leistungen wie die Deutschen. Sie haben also auch 21 Tage Ferien. Und da melden sich etliche ab, um eine Fernreise anzutreten. Woher das Geld dafür kommt, ist fraglich. Es kann sich eigentlich nur um Quellen handeln, die beim Amt nicht angegeben wurden.
Das ist aber nicht der eigentliche Skandal. Asylberechtigte kehren nämlich zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Die „Welt am Sonntag“ erfuhr von anerkannten Asylbewerbern, die arbeitslos gemeldet sind und für einige Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisten. Anschließend kommen sie wieder nach Deutschland, um ihre Unterstützung zu verzehren.
Das ist einerseits verständlich: denn in diesen Ländern sind die Herrschaften zu Hause und fühlen sich dort wohler als in Deutschland, wo man nicht aus Neigung, sondern aus reiner Berechnung hingezogen ist. Auch andere „Migranten“ beweisen durch regelmäßige Besuche in der Heimat, daß dort weiterhin ihre Wurzeln liegen.
Absurd wird die Sache dadurch, daß in diesen Ländern angeblich so furchtbare Unterdrückung und Verfolgung sowie kriegerische Bedrohung herrscht, daß man Tausende von Kilometern entfernt Asyl fordern muß, weil man sonst des Todes wäre. Wenn das aber der Wahrheit entsprechen würde, dann könnte das größte Heimweh keinen dazu bringen, dort seinen „Urlaub“ zu verbringen.
Es ist der beste Beweis dafür, daß die Geschichten von der Verfolgung zumindest in diesen Fällen eine reine Lüge sind. Und noch mehr: sofern Asylbewerber nicht ganz dämlich sind, müßten sie merken, daß sie sich hier selbst widersprechen. Sie machen sich aber darüber gar keine Gedanken, weil sie umgekehrt die deutschen Behörden für so dämlich halten, daß sie das nicht merken. Darf doch die Agentur für Arbeit aus Datenschutzgründen die Urlaubsziele nicht an die Ausländerbehörden weitergeben.
Nun allerdings haben sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kurzgeschlossen, um „sich einen Überblick zu verschaffen“. Dürfen wir raten? Das Resultat wird sein, daß das Heimweh der Eindringlinge in Zukunft ungestillt bleiben muß, um sich nicht zu sehr zu verraten. Doch für die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden insgesamt wird die Enthüllung wohl keinerlei Konsequenzen haben.














