Überfälle auf Nationalisten gehören hierzulande nicht erst seit gestern zum Alltag. Bereits seit Jahrzehnten greifen verblendete Antideutsche immer wieder nachts mit feigen Anschlägen den Besitz von volkstreuen Personen an, oder attackieren sie (meist in Überzahl und bewaffnet) direkt körperlich. So etwa auch im Juli 2010 in Dortmund. Damals wurden drei Nationalisten durch eine Gruppe von etwa zwanzig Linksextremen attackiert, welche zusätzlich noch Pfefferspray,Flaschen und Teleskopschlagstöcke einsetzten. Noch während sich die Nationalisten dem feigen Überfall erwehrten, traf die Polizei ein und konnte zwei der Kriminellen festnehmen. Damals mit dabei : Michael J., Student an der Technischen Universität in Dortmund. Nun wurde dank eines Berichts des Dortmund-Echosöffentlich, dass besagter Michael J. inzwischen als „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ an der TU arbeitet. Dort hält er unter anderem laut Vorlesungsverzeichnis jeden Mittwoch eine Übung zum Thema „Werkstoffe der Elektrotechnik“. Seinen Studenten dürfte nicht bekannt sein, dass J. nicht nur wegen des damaligen Angriffs rechtskräftig verurteilt wurde und auch Schmerzensgeld an die angegriffenen Nationalisten zahlen musste, sondern bereits seit Langem für die linke Szene aktiv ist. Bei dem Angriff führte er beispielsweise Aufkleber für ein linksextremes Zeltlager – „Antifacamp“- in Oberhausen mit sich, seine Anwältin gehört zum Umfeld der Roten Hilfe, einer Organisation, welche linksextreme Straftäter unterstützt. Dass Michael J. als einziger Mitarbeiter darauf verzichtet, ein persönliches Foto auf der Internetpräsenz des Fachbereiches zu veröffentlichen, dürfte ebenfalls kein Zufall sein. Es zeigt sich immer wieder, wie Linksextremisten versuchen, gezielt Universitäten und Bildungseinrichtungen zu unterwandern. Der „Gang durch die Institutionen“ der volksfeindlichen 68-Bewegung ist dafür ein bekanntes Beispiel. Die Abteilung für Personalentwicklung des Dezernats 3 der TU freut sich unter der Adresse alexander.bergert(at)tu-dortmund.de sicherlich über freundliche Hinweise zu den „Freizeitaktivitäten“ ihres Mitarbeiters.
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