Der Europäische Gerichtshof stellte in seinem jüngst veröffentlichten Urteil fest, dass es keine von der Europäischen Union den Nationalstaaten auferlegten Verpflichtungen bezüglich der Ausstellung humanitärer Visa gibt und oder geben wird. Vielmehr zielt der Richterspruch auf die Eigenverantwortlichkeit der jeweiligen nationalstaatlichen Regierung im Umgang mit der Vergabe solcher zur Legitimität der Einreise führenden humanitären Visa ab. Das Urteil hat sicherlich innerhalb der Kreise der Überfremdungsbefürworter für hektische Flecken gesorgt, aber grundsätzlich bleibt alles beim Alten. Jedenfalls ergeben sich für potenzielle Antragsteller keine neuen legalen Einreisemöglichkeiten in die Europäische Union, so die FAZ vom 07.03.2017. Dem Urteil ging eine Klage einer syrischen Familie aus Aleppo voraus, welche ein für 90 Tage geltendes und sogenanntes humanitäres Visum in der belgischen Botschaft in Beirut beantragte. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Familie länger als die 90 Tage in Belgien aufhalten werde, weil sie beabsichtige, Asylanträge zu stellen (Zeit-Online vom 07.03.2017).
Wird das Urteil zur signifikanten Änderung der gegenwärtigen Situation beitragen? Nein! Einer der Gründe findet sich im Richterspruch. Hiernach hätte eine geeignete und richtungsweisende Formulierung zum Umgang mit der Vergabe besagter Visa, wollte man den Schutz der Nationalstaaten und deren Bevölkerung in Europa vorantreiben, mehr geholfen. So aber sind die Regierungen und deren nationale Rechtsmittel gefragt, was besonders für Staaten wie Deutschland, Österreich usw. mit ihrer politischen Doktrin der offenen Grenzen zur inneren Zerreißprobe wird. Andererseits scheinen die Vertreter der europäischen Nationalstaaten ohnehin keine Verfechter homogener und indigener Völker zu sein. Weiterhin bleiben dem Missbrauch, auch vor dem Hintergrund fragwürdiger Anreize, die Tür und das Tor geöffnet. Stünde der per Eid auf das Grundgesetz geschworene Schutz des deutschen Volkes im Mittelpunkt des Handelns, die Lage in Deutschland und Europa wäre eine andere. Allein die konsequente Anwendung der gegebenen nationalen Gesetze in Verbindung mit dem Dublinverfahren würde für eine deutlich positive Entwicklung in der Frage Massenmigration und Asylmissbrauch sorgen. Der Schrei nach Verschärfung der Rechtssätze in Deutschland ist vorerst nicht notwendig, denn wie zuvor beschrieben muss gewährleistet sein, dass alle Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr erschöpft sind und erst dann ist die Nachbesserung erforderlich. Kanzler, Bundespräsident und Ministerpräsidenten haben per Eid geschworen das deutsche Volk zu Schützen, dessen Nutzen zu mehren und ihre gesamte Kraft zum Wohle dessen einzusetzen. Es ist ihre Pflicht und eine Selbstverständlichkeit!