Wieder einmal ein lächerliches Urteil der einwandererfreundlichen Justiz. Vom Landgericht Nürnberg-Fürth wurde ein 33-jähriger Ausländer – der zuletzt als radikaler Moslem auffiel – zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte im Frühjahr 2014 einen Mann aus nichtigen Gründen in das Gleisbett des Nürnberger Hauptbahnhofs gestoßen, zuvor hatte er Todesdrohungen gegen den neuen Partner seiner Ex-Frau ausgesprochen.
An dem frühen Morgen des Tattages wartete der Ausländer auf die S-Bahn nach Lauf. Erst belästigte der aufdringliche Fremdling zwei Frauen, bis diese ihm einen Hamburger spendierten. Danach versuchte der Schmarotzer bei einem anderen am Bahnsteig wartenden Passanten eine Zigarette zu schnorren. Dieser wollte dem lästigen Ausländer jedoch keine geben. Der den anmaßenden 33-jährigen Schmarotzer ein Anlass, der ihn vollkommen ausrasten ließ. Nach Beschimpfungen schubste er den Passanten vom Bahnsteig in das Gleisbett. Das Opfer brach sich durch den Sturz mehrere Finger und erlitt eine Gehirnerschütterung. Glücklicherweise konnte er sich vor dem Einfahren der S-Bahn wieder auf den Bahnsteig retten.
Nur wenige Wochen vor dem feigen Angriff war der 33-Jährige in das Haus seiner Ex-Frau eingedrungen. Dort hatte sich in das Schlafzimmer geschlichen und gewartet bis der neue Freund der Frau aufwachte. Diesen bedrohte er daraufhin mit dem Tod.
Wegen Bedrohung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung wurde der vorbestrafte aggressive Ausländer zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Das Urteil ist eine Gesamtstrafe, in welche eine frühere Verurteilung mit eingeflossen ist. Nach Ansicht der Richter ist der 33-Jährige psychisch gestört, es wurde die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet, absurderweise jedoch ebenfalls zu Bewährung ausgesetzt. Der Einwanderer wurde zudem Verfahren aus einer „Fachklinik“ vorgeführt. Hier ist er eingewiesen, seitdem er am 1. Februar 2017 eine kirchliche Beerdigung in Schnaittach mit islamistischen Hass-Parolen gestört hatte (siehe: Islamist stört christliche Trauerfeier im mittelfränkischen Schnaittach). Die Richter ließen sich offenbar von dem Islamisten übertölpeln. Dieser machte ihren Angaben nach einen „ruhigen, reflektierten und einsichtigen Eindruck“. Die Vorfälle tuen ihm Leid und er wolle seine „Krankheit“ in den Griff bekommen. So verlässt der gefährliche Mann den Gerichtssaal als freier Mann. Er hat lediglich die Auflage sich regelmäßig in der forensischen Psychiatrie zu melden, wo er für viel Geld wenige Stunden behandelt wird. Das Ermittlungsverfahren wegen dem Übergriff auf die Trauerfeier ist noch nicht abgeschlossen. Ein weiteres Urteil welches ein Schlag in das Gesicht der Opfer ist.