Wo die Kirche in Sachen Asyl in Deutschland steht, dürfte kein großes Geheimnis sein. Oft genug erinnern ihre Vertreter daran und fehlen natürlich auch bei keiner Anti-Rechts-Veranstaltung, um Toleranz und Weltoffenheit zu predigen. Ob dieser One-World-Aktionismus nicht auch seinen Teil zur stetig zurückgehenden Zahl der Gläubigen beiträgt, sollen sich die Damen und Herren selber beantworten. Konkret geht es im vorliegenden Fall aber nicht um Spendensammlungen, Aufrufe, oder Predigten, sondern um einen handfesten Rechtsbruch. Während man in der Kirche heute in aller Regel nichts von Geschichte und Tradition wissen möchte, besinnt man sich nur zu gerne darauf, wenn man dadurch einen Vorteil wittert. Gemeint ist der Brauch des „Kirchenasyl“. Was früher Straftätern half, der Lynchjustiz zu entkommen und ein ordentliches Verfahren zu erhalten, wird heute genutzt, um Asylbetrüger vor der Abschiebung zu bewahren.
Nun kann man zwar argumentieren, das „Kirchenasyl“ sei ein alter Brauch, tatsächlich rechtlich verankert ist er aber in der BRD nicht. Eine Kirche, die also einen abzuschiebenden Asylbetrüger beherbergt, begeht einen klaren Rechtsbruch. Entsprechende Verfahren wurden bereits zahlreich von Staatsanwaltschaften aufgenommen. Allerdings müssen die übereifrigen Pfaffen und ihre Helfer in der Regel nichts fürchten. Die meisten Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ermutigt dadurch wird der Rechtsbruch inzwischen immer breiter organisiert. So gibt es eine „Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft“ zu diesem Thema, die nach eigenen Angaben von 316 Kirchen mit 531 Illegalen Kenntnis hat.
Auch in Altmühlfranken wurden bereits Fälle von „Kirchenasyl“ bekannt, so zum Beispiel in der Gemeinde Ettenstatt. Auch hier ermittelte die Staatsanwaltschaft, auch hier wurde das Verfahren letztlich eingestellt. Zu einem ähnlichen Vorfall kam es in Schwabach. Ganz aktuell ist der Rechtsbruch in Weißenburg selber. Wie Ende März bekannt wurde versteckt die Kirchengemeinde St. Andreas um die umtriebige Dekanin Ingrid Gottwald-Weber seit rund 5 Monaten eine Asylantin vor den Behörden (vgl.: – http://www.nordbayern.de/region/wei%C3%9Fenburg/geheimes-kirchenasyl-in-weissenburg-1.5937984). Die Frau soll nach Polen abgeschoben werden, wo Sie nach geltendem Recht ihren Asylantrag zu stellen hätte. Die Zustände im EU-Mitgliedsland seien aber laut Dekanin und Kirchenvorstand nicht zumutbar. Mit einer absoluten Selbstherrlichkeit wird sich hier von einigen Gutmenschen über geltendes Recht hinweg gesetzt und die Arbeit der Behörden behindert. Zu hoffen bleibt, dass die bayrischen Behörden nun, da der Fall bekannt geworden ist, konsequent handeln und der Dekanin mit einer schnellen Abschiebung der Asylantin zumindest einen Denkzettel verpassen. Wie so etwas gehen kann zeigt die Polizei in Island:
https://www.youtube.com/watch?v=pQafn6tCdPk
Angesichts des auch in Bayern laxen Umgangs mit illegalen Einwanderern von Seiten der Polizei und Justiz dürfte ein solches Vorgehen jedoch Wunschdenken bleiben.