Das Grundgesetz wird 68

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Der Wunsch nach der Wiedervereinigung fand sich in der Präambel des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 bis ins Jahr 1989 wieder. Dort war zu lesen: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Außerdem stand darin, dass das Grundgesetz geschaffen wurde „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“ Dies wurde mit der Teilwiedervereinigung Deutschlands gestrichen. Nach wie vor fordern wir eine eigene Verfassung für unsere Volk und die Souveränität Deutschlands.

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