Horst Mahler, welcher, um der Gesinnungsjustiz der BRD zu entkommen, im April dieses Jahres in den Untergrund abgetaucht war, wurde am Montag von der ungarischen Polizei festgenommen. Mahler hatte, nach eigenen Angaben, in Ungar Asyl beantragt, um der politischen Verfolgung in der BRD zu entgehen.
Im Jahr 2009 wurde Mahler zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts verurteilt. Im Sommer 2015 wurde seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, der Grund hierfür war eine schwere Krankheit, infolge deren einer seiner Unterschenkel amputiert werden musste. Ende 2016 wurde die Aussetzung auf Bewährung jedoch aufgehoben, woraufhin der nunmehr 81-Jährige abtauchte.
Mahler hoffte wohl, im durch Viktor Orbán regiertem Ungarn auf Verständnis zu stoßen. Immerhin handelt es sich bei Ungarn um einen der wenigen EU-Staaten, welcher nicht vollends nach der Pfeife Brüssels tanzt. Auf der einen Seite ist es daher umso enttäuschender, dass Ungarn allen Anschein nach hier keine Haltung zeigen wird, indem es einen Ketzer der Moderne vor seinen Häschern schützt. Auf der anderen Seite haben sich aber auch schon die üblichen dauerhaft-empörten Organisationen wie das Internationale Auschwitz-Komitee eingeschaltet, um Druck auf die ungarische Regierung auszuüben und die Auslieferung Mahlers voranzutreiben.
Es ist beschämend, wie hier ein verkrüppelter über 80-Jähriger gejagt wird, dessen einziges Verbrechen darin bestand, die falschen Fragen zu stellen, während zur gleichen Zeit Justiz und Polizei vollkommen unfähig oder unwillig zu sein scheinen, gegen Kriminelle arabische Großfamilien oder den zum Drogenbasar verkommenen Görlitzer Park in Berlin vorzugehen.
Im freisten deutschen Staat der Geschichte ist das Hinterfragen der Geschichte ein größeres Verbrechen, als das Vergiften des Volkes oder organisierte Kriminalität. Es wird sich zeigen, inwieweit Horst Mahler in Ungarn Asyl gewährt bekommt oder ob er wieder in die BRD ausgeliefert wird. Nach aktuellen Angaben befindet sich Mahler in Abschiebehaft. Das Budapester Stadtgericht sah keinen Asylanspruch Mahlers und die zuständige Richterin stellte fest, dass der von der Staatsanwaltschaft in München ausgestellte Europäische Haftbefehl gegen Mahler kleinere Unstimmigkeiten enthält. Zu deren Klärung setzte sie der deutschen Justiz eine Frist von 40 Tagen.