Völker und Staaten

Völker und Staaten sind zweierlei. Was für jeden volkstreuen Aktivisten auf der Hand liegt, führt im Alltag immer wieder zu den gleichen Diskussionen und Verwechslungen. Staatsbürger und Volksangehöriger: Sind nicht immer dasselbe.

Sowohl etatistische Prinzipien als auch die Demokratie vertreten die Idee des „Staatsbürgers“, der rein bürokratisch, durch gesetzlich konstruierte Richtlinien, definiert wird. Einbürgerungstests und spezifische Regelungen zur Geburt von ausländischen Kindern innerhalb des Staatsgebietes werden dabei zu Kriterien der „Identitätsvergabe“. Was aber verstehen wir unter unserem Staat?

”Die organisierte, politische Handlungsstruktur einer Gruppe. Bei uns in Form eines Nationalstaates gewollt. Das Deutsche Reich ist der Staat der Deutschen und somit sein rechtliches Organ.“
Quelle: Weltanschauliches Wörterbuch

Für uns kann somit ein deutscher Staat nur ein Nationalstaat sein, in dem genetische Kriterien entsprechend berücksichtigt werden. Gerade auch die deutschen Süd-Tiroler bleiben für uns Deutsche, trotz Medienlüge, trotz politischem Opportunismus, trotz Ausweis. Staatsgrenzen und Völkergrenzen: Während der Nationalstaat einen ethnisch homogenen Volksstaat darstellt, sind Demokratie, Kommunismus oder Faschismus staatsorientierte Ideologien. Ihre Grenzen entsprechen nicht den natürlichen biologischen Völkergrenzen, sondern wurden militärisch oder politisch bestimmt und können jederzeit verändert werden. Das heißt, dass verschiedenste Völker und Volksgruppen innerhalb eines Staates existieren können und dass Völkermischung nicht im Widerspruch zum bestehenden Staatsideal steht. Dass Staatsgrenzen nicht immer Völkergrenzen bedeuten, zeigen die heutigen EU-Staaten, die eine Vielzahl an Fremdvölkern in sich vereinigen.

Südtirol ist ein passendes Beispiel hierfür. Seit annähernd hundert Jahren lebt die deutsche Volksgruppe außerhalb eines deutschen Nationalstaates. Die Volkstumsgrenze ist auch hier keine Staatsgrenze. Das Ziel der Partei „Der III. Weg“ ist, wie im Partei-Programmpunkt 10 festgehalten, die friedliche Vereinigung des deutschen Volkskörpers im Rahmen der ethnischen Selbstbestimmung und die Schaffung eines souveränen deutschen Volksstaates.