Nachdem Horst Mahler in Ungarn politisches Asyl beantragt hat und er anschließend in Abschiebehaft genommen wurde, entschied gestern ein Budapester Stadtgericht, daß Horst Mahler auf Grund des europäischen Haftbefehls in die BRD abgeschoben werden darf.
Horst Mahler, welcher, um der Gesinnungsjustiz der BRD zu entkommen, im April dieses Jahres in den Untergrund abgetaucht war, wurde am Montag von der ungarischen Polizei festgenommen. Mahler hatte, nach eigenen Angaben, in Ungarn Asyl beantragt, um der politischen Verfolgung in der BRD zu entgehen.
Im Jahr 2009 wurde Mahler zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts verurteilt. Im Sommer 2015 wurde seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, der Grund hierfür war eine schwere Krankheit, infolge deren einer seiner Unterschenkel amputiert werden musste. Ende 2016 wurde die Aussetzung auf Bewährung jedoch aufgehoben, woraufhin der nunmehr 81-Jährige abtauchte.
Mahler hoffte wohl, im durch Viktor Orbán regiertem Ungarn auf Verständnis zu stoßen. Immerhin handelt es sich bei Ungarn um einen der wenigen EU-Staaten, welcher nicht vollends nach der Pfeife Brüssels tanzt. Auf der einen Seite ist es daher umso enttäuschender, dass Ungarn allen Anschein nach hier keine Haltung zeigen wird, indem es einen Ketzer der Moderne vor seinen Häschern schützt. Auf der anderen Seite haben sich aber auch schon die üblichen dauerhaft-empörten Organisationen wie das Internationale Auschwitz-Komitee eingeschaltet, um Druck auf die ungarische Regierung auszuüben und die Auslieferung Mahlers voranzutreiben.
Es ist beschämend, wie hier ein verkrüppelter über 80-Jähriger gejagt wird, dessen einziges Verbrechen darin bestand, die falschen Fragen zu stellen, während zur gleichen Zeit Justiz und Polizei vollkommen unfähig oder unwillig zu sein scheinen, gegen Kriminelle arabische Großfamilien oder den zum Drogenbasar verkommenen Görlitzer Park in Berlin vorzugehen.
Im freisten deutschen Staat der Geschichte ist das Hinterfragen der Geschichte ein größeres Verbrechen, als das Vergiften des Volkes oder organisierte Kriminalität. Es wird sich zeigen, inwieweit Horst Mahler in Ungarn Asyl gewährt bekommt oder ob er wieder in die BRD ausgeliefert wird. Nach aktuellen Angaben befindet sich Mahler in Abschiebehaft. Das Budapester Stadtgericht sah keinen Asylanspruch Mahlers und die zuständige Richterin stellte fest, dass der von der Staatsanwaltschaft in München ausgestellte Europäische Haftbefehl gegen Mahler kleinere Unstimmigkeiten enthält. Zu deren Klärung setzte sie der deutschen Justiz eine Frist von 40 Tagen.
Die Partei „Der III. Weg“ solidarisierte sich mit Horst Mahler und versendete an sämtliche ungarische Generalkonsulate in Deutschland Briefe, wo an das ungarische Volk und dessen Vertreter appelliert wurde, das beantragte Asyl anzunehmen und Horst Mahler nicht an die Behörden der BRD auszuliefern. Den Text des Briefes wollen wir im Folgenden dokumentieren:
Sehr geehrte Damen und Herren des Generalkonsulats von Ungarn,
der deutsche Staatsangehörige Horst Mahler befindet sich derzeit in ungarischen Polizeigewahrsam. Dort wird nun versucht ihn in die BRD auszuliefern, wo ihm ein Haftantritt aufgrund eines Meinungsdeliktes bevorsteht.
Wir von der Partei „Der III. Weg“ appellieren an das ungarische Volk und deren Vertreter, Horst Mahler in Ungarn das beantragte Asyl zu gewähren und ihn nicht an die Behörden der Bundesrepublik Deutschland auszuliefern, welche den stark erkrankten 81-Jährigen inhaftieren, weil er (gewaltfrei) eine historische Darstellung angezweifelt hat.
Laut Presseberichten will Ungarn den Asylantrag Mahlers ablehnen, da die BRD ein Rechtsstaat sei. Wie zahlreiche Urteile belegen gilt in der BRD ein Sonderrecht und die Gleichheit vor dem Gesetz ist stark zweifelhaft, was einem Rechtsstaatsgedanken eklatant widerspricht. Fakt ist auch, dass in der BRD missliebige Meinungen verfolgt und politisch oppositionelle Aktivisten aufgrund von Meinungsdelikten teilweise zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden. So erhielt Horst Mahler alleine für das Anzweifeln einer historischen Darstellung eine 12-jährige Gefängnisstrafe. Ein Unrecht ist die Inhaftierung Mahlers weiterhin, da er dadurch wohl die letzten Stunden seines Lebens schwerkrank hinter Gittern verbringen muss. Nicht zu vergessen sind hierbei die Haftbedingungen des Dissidenten, als er bereits in der BRD inhaftiert war. Wegen unzureichender medizinischer Versorgung musste ihm während seines Gefängnisaufenthaltes ein Bein amputiert werden.
Im Falle einer Auslieferung nach Deutschland droht dem gesundheitlich schwer angeschlagenen Delinquenten die erneute Inhaftierung, was wohl auch den schnellen und isolierten Tod Mahlers bedeuten wird. Eine weitere Haftaussetzung wurde unmenschlich und uneinsichtig durch die Behörden der BRD bereits abgelehnt.
Seiner Ehefrau zu Folge befindet sich Mahler derzeit im Gefängniskrankenhaus in Tököl, wobei sie augenblicklich selbst keine sichere Bestätigung für den aktuellen Aufenthaltsort ihres Mannes hat. Aus einem Telefonat mit ihrem Gatten berichtete sie, dass er ihr gegenüber eine schlechte medizinische Versorgung erwähnte. Durch Mitarbeiter und Beamte wird ihm demnach eine solche verweigert und auch körperliche Hygiene sei ihm untersagt, da weder Seife noch Toilettenpapier bereitgestellt wird. Die allgemeinen hygienischen Verhältnisse beschrieb er als katastrophal.
Horst Mahler ist 81 Jahre alt, Diabetiker und leidet des Weiteren an einem hohen Schlaganfallrisiko. Wir bitten Sie daher Asyl für Horst Mahler in ihrem Land zu gewährleisten, die nötige medizinischen Vorkehrungen einzuleiten und damit ein humanitäres menschengerechtes Verhalten zu zeigen. Mahler ist wie bereits beschrieben kein Mörder, Vergewaltiger oder Aggressionstäter, sondern wurde lediglich wegen Meinungsäußerungen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Der weitere Lebensverlauf Horst Mahlers liegt somit in den Händen Ungarns.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Armstroff