Nach Abschiebung mit „Schüleraustausch-Visum“ zurück in die BRD

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Nachdem das Auswärtige Amt die Visaanträge für die aus Nepal stammende Bivsi und ihre Eltern übermittelte, kann trotz Abschiebung  Bivsis in Begleitung ihrer Eltern nun über ein „Schüleraustausch-Visum“ nach Deutschland zurückkehren. erfolgen. Laut Landesintegrationsminister Joachim Stamp (FDP) „handelt [es] sich hier um einen Einzelfall, der keinesfalls verallgemeinert werden kann.“ und anschließend behauptet dieser laut spiegel doch tatsächlich : „Bivsi ist in Deutschland geboren und aufgewachsen – sie ist de facto ein deutsches Kind.“ Im Anschluss an das gefakte „Schüleraustausch-Visum“ könne laut nordrhein-westfälischen Integrationsministerium die Nepalesin auch noch ein Studium oder einer Ausbildung in Deutschland absolvieren.

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