Der Dortmunder Antifa-Fotograf Marcus Arndt führte am Rande einer nationalen Versammlung im März 2015 eine stichsichere Weste und eine Gaspistole mit sich. Dafür wurde er vom Amtsgericht Dortmund am 20. Juli 2017 zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Rahmen der Verhandlung kam ans Licht, dass der 46-jährige erheblich vorbestraft ist und sogar schon wegen Eigentumsdelikten im Gefängnis saß.
Sie kleben an jeder nationalen Demonstration wie die Schmeißfliegen am Kuchen. Immer wenn heimattreue Deutsche durch die Straßen ziehen, säumen diverse Personen den Wegesrand, ausgerüstet mit Spiegelreflexkameras und teuren Teleobjektiven – sie nennen sich „Journalisten“. Ausgerüstet sind diese „Journalisten“ mit Presseausweisen diverser Gewerkschaften (z.B. ver.di), Fantasieagenturen und in Einzelfällen auch mit Ausweisen der öffentlich rechtlichen Gebührenverprasser (z.B. Bayerischer Rundfunk). Es werden von ihnen dutzende Bilder geschossen und im Nachgang oft regelrechte Fotoreihen mit Portraitaufnahmen der Teilnehmer auf diversen Portalen (u.a. auch der linksterroristischen Plattform linksunten.indymedia.org) veröffentlicht. Manchmal wird noch ein hetzerischer Bericht dazu verfasst, in welchem versucht wird, die nationale Kundgebung schlecht zu machen und die meist gewalttätigen Gegenproteste Linksextremer zu legitimieren.
Der Politologe und Publizist Claus-Martin Wolfschlag bezeichnete diese Art von Journalisten in seinem lesenswerten Buch „Das antifaschistische Milieu“ als Anprangerungsjournalisten. Dort heißt es:
„Einige Journalisten und Publizisten haben sich die Produktion „antifaschistisch“ motivierter Anprangerungsliteratur zur ständigen Aufgabe gesetzt. Sie besitzen oftmals Zugang zu etablierten Medien mit weitreichendem Einfluß, in denen sie ihre Demagogie verbreiten können. Ihr Anliegen ist nicht die Vermittlung von „antifaschitstischer“ Theorie oder von Analysen „rechtsextremer“ Phänomene, sondern die Erzeugung von Antipathien gegen rechtsgerichtete Gruppierungen in der Bevölkerung.“ [„Das antifaschistische Milieu“, Claus-M. Wolfschlag, Leopold Stocker Verlag, S228 ff]
Einer dieser Anprangerungsjournalisten ist auch Marcus Arndt aus Dortmund. Und wie viele andere seiner Art, die sich publizistisch gerne als Ankläger aufspielen, hat Arndt offenbar alles andere als eine weiße Weste. Der 46-jährige, der unter anderem für das Internetportal „Nordstadtblogger.de“ gegen die nationale Bewegung in Dortmund hetzt, erlangte bereits 2015 zweifelhafte Bekanntheit. Der offenbar geltungsbedürftige Antifa-Fotograf geriet in den Verdacht, selbst Online-Todesanzeigen mit seinem Namen aufgegeben zu haben, um sich anschließend medienwirksam als Verfolgter Anti-Rechts-Kämpfer zu gerieren (siehe auch: Marcus Arndt: der Kreis hat sich geschlossen).
Nun ist der scheinbar nicht nur geltungsbedürftige, sondern auch noch krankhaft paranoide Arndt vom Amtsgericht Dortmund zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Grund war ein weiterer von Arndt selbst öffentlich gemachter Fall. So behauptete er, am 9. März 2015 im Dortmunder Stadtteil Derne im Anschluss an eine nationale Demonstration – welche er natürlich wieder einmal mit der Kamera belästigte – überfallen worden zu sein. Den angeblichen Überfall hatte niemand außer Arndt selbst beobachtet. Eine eigens eingerichtete Sonderkommission konnte ebenfalls kein Licht in das Dunkel des vermeintlichen Überfalls bringen, welcher mutmaßlich lediglich im Kopf des Marcus Arndt stattgefunden hatte.
Das „Dortmund-Echo“, das Sprachrohr nationaler Aktivisten vor Ort weiß über Arndt zu berichten:
Bereits in mehreren Situationen hatte es rund um Marcus Arndt in den vergangenen Jahren Zweifel an seiner Vita und seinen Schilderungen gegeben – allen voran der angebliche Überfall, der Arndt in den medialen Mittelpunkt rückte, während (trotz einer eingerichteten, polizeilichen Sonderkommission) keinerlei Anhaltspunkte für Täter gefunden werden konnten. Auch hinsichtlich der mysteriösen „Todesanzeigen“, bei denen angebliche Rechte ein baldiges Ableben linker Journalisten aus Dortmund ankündigten, kam der Verdacht auf, dass diese inszeniert sein könnten – zwar gelang es nie, einen konkreten Beweis dafür zu erbringen, doch einmal mehr trat als Nutznießer der „Todesanzeigen“ Arndt hervor, der sich über eine große Medienaufmerksamkeit freuen konnte.
(siehe: Prozess: Bewährung für vielfach vorbestraften, linken Journalisten Marcus Arndt! (mit weiteren Verweisen)
Angeblich wäre er von unbekannten Tätern mit Steinen beworfen worden, ein Stein habe ihn sogar am Kopf getroffen. Mit seiner Gaspistole habe Arndt nach eigenen Angaben die Täter vertreiben können. Der Fall erlangte damals großes Medienecho. Schnell drängte sich der Verdacht auf, dass der Vorfall frei erfunden war. So widersprach sich Arndt immer wieder in seinen Aussagen, es konnten keinerlei Verletzungen – wie sie nach einem Pflastersteinwurf gegen den Kopf wohl unweigerlich aufgetreten wären, festgestellt werden und letztendlich konnten auch die eigens eingesetzten Sonderermittler der Polizei keinerlei Ergebnisse vorweisen (siehe auch: Angebliche Attacke auf Antifa-Journalisten: Sonderermittler sollen mysteriösen Vorfall aufklären – PP Lange vor nächster Blamage).
Was jedoch zweifelsfrei feststeht, ist, dass Arndt sich den ganzen Tag über bewaffnet im Umfeld einer Veranstaltung und so auch auf den An- und Abreisewegen bewegte. Er trug nicht nur eine stichsichere Weste, sondern führte sogar eine Gaspistole mit sich (!), die er ja nach eigenen Angaben bei dem „Phantom-Überfall“ auch einsetzte. Damit hatte sich Arndt eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz strafbar gemacht. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 15 Euro. Die Zahlung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Interessanterweise kam in der Verhandlung auch ans Tageslicht, dass der selbsternannte Saubermann so einiges auf dem Kerbholz hat. Weil seine Rechtsanwältin Heike Geisweid – die sich auch in der linksextremen „Roten Hilfe“ betätigt, eindringlich protestierte, wurden zwar nur seine Vorstrafen ab dem Jahr 2000 verlesen, aber der 46-Jährige kann mit Verurteilungen wegen des Missbrauchs von Notrufen, einer Bewährungsstrafe wegen Betrugs und einer weiteren Verurteilung wegen eines „Diebstahls im besonders schweren Fall“ auch hier schon als kleinkriminell bezeichnet werden. Die Verurteilung wegen des besonders schweren Diebstahls führte zum Widerruf der Bewährung und Arndt musste einige Zeit im Knast schmoren. Der eindringliche Protest der Anwältin Geisweid legt nahe, dass hier noch ein dunkles Geheimnis Arndts schlummert.
Die nun verhängte Strafe ist angesichts der Vorstrafen des selbsternannten Journalisten mehr als milde. Wie andere linke und linksextreme Straftäter wird auch Marcus Arndt von der bundesdeutschen Justiz mit Samthandschuhen angefasst. Ob sich der paranoide Gaspistolen-Cowboy auch weiterhin bewaffnet auf die Jagd nach den besten Bildern begibt, wird die Zukunft zeigen. Der Dortmunder Polizei kann man nur raten, auf den 46-Jährigen ein besonderes Auge zu werfen.