Von der Würde Deutscher Menschen

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Vor wenigen Jahren, genauer gesagt ab dem Jahr 2000 versuchte man in der CDU/CSU mit dem Anstoß einer Diskussion um den eigens eingeführten Begriff der ‚Deutschen Leitkultur‘ politisch zu punkten.

In der sogenannten Einwanderungsdebatte sollte die angefachte Scheindiskussion konservative Teile der Deutschen in der BRD beruhigen – frei nach dem Motto ‚Einwanderung ist zwar politisch beschlossen, aber wir bleiben immerhin Herr im eigenen Land‘.

Ernst gemeint war die Auseinandersetzung freilich nicht. Sie sollte lediglich verschleiern, daß auch die sogenannte Volkspartei der Mitte, die CDU/CSU, in der Einwanderungspolitik wieder einmal einen ‚Linksruck‘ vollzogen hatte, der in jeder Hinsicht gegen das eigene, das Deutsche Volk gerichtet war (und ist). Wie beabsichtigt, ist diese wohlklingende Worthülse alsbald wieder verschwunden und die Scheindebatte schnell im Sande verlaufen. Daß zu dieser Zeit in Deutschland bereits über vier Millionen Menschen nicht-europäischer Herkunft lebten, sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Einwanderung

Dann geschah 2015 etwas bis dahin als außerhalb des Möglichen Gedachtes: innerhalb weniger Monate strömten etwa 1.000.000 Menschen, teils aus Syrien, teils aus Nordafrika nach Deutschland. Vorwiegend junge Männer im Alter zwischen 16 und 35 Jahren stürmten geradezu die Grenzen, denen bis zum heutigen Tage Hunderttausende folgten. Nunmehr ist daraus ein stetiger Strom geworden, der jedoch in der Berichterstattung kaum noch auftaucht.

Daß die Bundesregierung unter Merkel dabei geltendes deutsches und europäisches Gemeinschaftsrecht vorsätzlich mißachtete, (Sicherung der Staatsgrenzen nach dem Abkommen von Dublin, Begrenzung der Flüchtlingszunahme, Aufrechterhalten der staatlichen Handlungsfähigkeit, Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften) offenbart nicht nur einen anti-demokratischen Zug dieser Regierung, sondern vielmehr auch einen antideutschen; obwohl man zumindest bis heute noch vom Deutschen Volk gewählt wurde und der Amtseid der Bundesminister, des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten noch wie folgt beginnt:

„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, […] werde.“

In verfassungswidriger Ausweitung des Art. 116 GG, wonach Deutscher im Sinne des GG derjenige ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurde und wird der Begriff der ‚Zivilgesellschaft‘ eingeführt. Somit kann vermieden werden vom ‚Deutschen Volk‘ zu sprechen, wo auch gar nicht das ‚Deutsche Volk‘ gemeint ist. Im heute üblichen politischen Gebrauch dieses Begriffes spielt das ‚Deutsche Volk‘ inhaltlich und sprachlich keine Rolle mehr. Einseitig ist diese Auslegung allein schon deshalb, weil gerade in Art. 116 GG auch auf eine historisch bedingte Volkszugehörigkeit, von Flüchtlingen und Vertriebenen, verwiesen wird, die mit Stand vom 31. Dezember 1937 in dem Gebiete des Deutschen Reiches Aufnahme gefunden haben. Daß damit seinerzeit keine Menschen mit Migrationshintergrund gemeint waren, ist eine rechtsgeschichtliche Tatsache und entbehrt jeder ‚zivilgesellschaftlichen‘ Vorstellung. Dies wird freilich sowohl von der Politkaste als auch vom Bundesverfassungsgericht (BVG) ignoriert.

Bundesverfassungsgericht

Gerade das BVG war es, welches anläßlich des Verbotsverfahrens gegen die NPD einen höchst umstrittenen und auch höchst gefährlichen Rundumschlag ausführte. Mindestens übermotiviert, völlig ideologisiert, rechtsunhygienisch und in einem offensichtlich vorauseilenden Gehorsam tilgte es das Deutsche Volk aus der juristischen Realität. Daß die NPD gemäß diesem Urteil vom 17. Januar 2017 nicht verboten wurde, zeigt klar, daß das Verfahren nur dem Zweck diente, das Grundgesetz und seine Träger – das Deutsche Volk – ohne jede Legitimation juristisch umzufälschen. Hierin zeigt sich auch die ganze Schwäche dieses Grundgesetzes: Es ist politisch beliebig und kann durch das BVG im Wege ‚richterlicher  Rechtsfortbildung‘ aufgrund nicht normierter Inhalte und sich angeblich veränderndem sozialen Konsens
ausgelegt werden, ohne daß hierfür je das Deutsche Volk gefragt werden muß. Es ist damit zum Schutz der Eigenart (Identität) des Deutschen Volkes unbrauchbar geworden.

Mit der Entscheidung  wird nur formal die NPD getroffen. Tatsächlich richtet sie sich gegen alle anderen im volktreuen Sinne antretenden Parteien und Gruppen, welche ein entsprechendes Bekenntnis und Gedankengut vertreten. 

Die entscheidenden Kernaussagen des Senats sind in der Pressemitteilung Nr. 4/2017 vom 17.1.2017 im Abschnitt ‚Wesentliche Erwägungen‘ in einen allerdings willkürlich konstruierten Zusammenhang gebracht. Dort heißt es wortwörtlich:

„[…] Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitlich demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar. Daneben sind im Rahmen des Demokratieprinzips die Möglichkeit gleichberechtigter Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Prozeß der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung aller Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs.1 und 2 GG) konstitutive Bestandteile der freiheitlich demokratischen Grundordnung. […]“

Läßt man in obigen Ausführungen die juristische Verklausulierung beiseite, steht dort nichts anderes als: wer nicht will, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist bzw. wird und daß Millionen Fremde in unser Land hineinströmen, wer nicht bereit ist, diesen Fremden innerhalb kürzester Zeit und ohne Vorleistung dieselben Rechte einzuräumen, wie sie für die angestammte Bevölkerung bestehen, ist ein Rassist. Wer rassistisches Gedankengut vertritt, diskriminiert alles Fremde und spricht den hereinströmenden ‚Flüchtlingen‘ damit ihre Menschenwürde ab. Wer anderen, insbesondere den fremden ‚Flüchtlingen‘ die Menschenwürde abspricht, gehört grundsätzlich (und wird bei Bedarf) verboten.

Die aneinander gereihten Kernsätze des BVG gleichen den bekannten Phrasen linksradikaler, antifaschistischer Gruppierungen aufs Haar. Genauso willkürlich ist auch ihre inhaltliche Verknüpfung.
Zu einem Zeitpunkt, da der Bundesinnenminister de Maizière den schon einmal mißbrauchten und irreführenden Begriff  ‚Leitkultur‘ erneut ins Blickfeld rückt (30.4.2017) und damit zum Ausdruck zu bringen vorgibt, daß die politische Diskussion über das Thema Kultur (kulturelle Identität, Recht auf die eigene Kultur, Bewahrung der Kultur) in Deutschland noch gar nicht (zu Ende) geführt wurde, hat das BVG bereits entschieden: ein durch Abstammung, Kultur, Sprache und Schicksal geprägter Volksbegriff ist rassistisch und wider Menschenwürde und Demokratie gerichtet. Auf diese Steilvorlage haben Politik und antideutsche Elemente nur gewartet und lange zielgerichtet hin gewirkt.

Allerdings ist die rein konstruierte Gedankenkette weder schlüssig noch stichhaltig. Dies geht selbst aus der Definition des nicht unumstrittenen Begriffs der ‚Menschenwürde‘ hervor, dessen inhaltliche Bestimmung gemäß Brockhaus (1971) zum Beispiel wie folgt lautet: „Der Anspruch des Menschen als Träger geistig-sittlicher Werte geachtet zu werden.“ Laut Wikipedia gibt das BVG dazu folgende Erklärung: „Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt.“

In beiden Bestimmungen kommt klar zum Ausdruck, daß die Menschenwürde untrennbar mit kulturellen Werten, wie Sprache, Recht, Ethik, Erziehung, Brauchtum, Religion oder Kunst verbunden ist. Genau diese geistig-seelischen Errungenschaften und Werte machen doch schließlich grundsätzlich die Sonderheit des Menschseins innerhalb der gesamten Lebenswelt auf der Erde aus. „Der Mensch ist ein Kulturwesen“ wissen wir, damit  übereinstimmend, von Arnold Gehlen.

Erhalt des Deutschen Volkes

Im Sinne des Kulturellen ist es folgerichtig die Garantie der Menschenwürde an die Wahrung persönlicher Individualität, Identität und Integrität zu knüpfen. Der einzelne Mensch (das Individuum) bedarf jedoch hinsichtlich seiner Identität (die menschlich-biologische, d. h. geistig-körperlich-seelische Existenz) und auch bezüglich seiner Integrität (Unversehrtheit, Schutz) der im wahrsten Wortsinne ent-sprechenden Gemeinschaft. Abstammungsmäßig, kulturell, geschichtlich und schicksalhaft ist diese Gemeinschaft für uns Deutsche das Deutsche Volk. Und selbst jeder einzelne Verfassungsrichter benutzt jeden Tag, mit jeder Aussage, mit jedem Urteil die Deutsche Sprache – als Teil seines individuellen Menschseins.
Wer sich also in Deutschland der Garantie der Menschenwürde verschreibt, müßte sich
demzufolge bedingungslos dem Schutz der geistig-seelischen Wertegemeinschaft, hier also dem Deutschen Volk, verpflichtet fühlen. Der Schutz und Erhalt des Deutschen Volkes ist der eigentliche Auftrag eines Deutschen Bundesverfassungsgerichtes; einzig auf dieser Grundlage kann und muß auch die Menschenwürde eines jeden Deutschen gewährleistet und verteidigt werden! Der Schutz und Erhalt eines jeden Volkes wird damit zur Grundbedingung für den Erhalt des Menschseins. 

Diese grundlegenden Forderungen folgen dem Begriff der Menschenwürde ohne jeden rassistischen oder diskriminierenden Gedanken. Die Sonderheit einer jeden solchen Kulturgemeinschaft zu bewahren ist demnach weder rassistisch noch diskriminierend. Sie ist schlechthin konstituierend für die Definition der Menschenwürde. Letztlich ist auch die seitens des BVG weiter angeführte elementare Rechtsgleichheit nur auf der Grundlage einer verbindlichen Wertegemeinschaft denkbar und umsetzbar, die sich in jeder Kulturgemeinschaft durchaus unterschiedlich gestaltet haben kann. Alles andere ist eine ideologisch-dogmatisch verkleidete Überheblichkeit über das Menschsein. Auch dies ist ein weiterer Beweis für die untrennbare Abhängigkeit der Garantie der Menschenwürde des Einzelnen von der ihn schützenden Volks- und Kulturgemeinschaft.

Oder wollen die Herren ‚in Rot‘ offen behaupten, daß ihr Ziel die Zerstörung aller Kulturen und bestehenden Rechtsordnungen ist, um dann ein ‚Weltrecht‘ und ein ‚Weltgericht‘ zu installieren, das den heute in anderen Verhältnissen lebenden Milliarden Menschen, vorwiegend in Asien und Afrika, ihre kulturelle und religiöse Identität und damit ihre Menschenwürde abspricht? Muß man, um in den Genuß der ‚Einen‘ Menschenwürde zu gelangen die andere, an Sprache, Kultur, Religion, Ethik usw. gebundene Menschenwürde verleugnen, verraten, ablegen?

Eine solche Sicht- und Handlungsweise wäre bzw. ist wahrhaftig menschenverachtend. Sie ist nicht nur diskriminierend sondern auch kriminell. Sie wandelt im Wortgewand eines fast schon diktatorischen Dogmas.

Erhalt der Völker und  Kulturen

Ehrenwertes Ziel einer gerechten Weltpolitik – und damit auch menschenwürdiger Verhältnisse –  wäre es, eine Welt der Völker und Kulturen zu fördern und zu schützen, will heißen: zu erhalten, wie es der Freundeskreis Ulrich von Hutten im Jahr 2008 anregte und mit seinem entsprechenden Aufruf an alle Völker dieser Erde in der Folge 5/2008 der HUTTENBRIEFE veröffentlichte.

Wenn nun aber die Zunahme fremder Menschen, vor allem mit anderen geistig-seelischen Werten, ja, mit teilweise vollkommen anderen Voraussetzungen, dazu führt, daß die Menschenwürde einzelner, vieler oder aller Menschen eines Volkes in Gefahr gerät, dann wächst aus solcher Not die Pflicht, sich umso mehr für die eigenen Belange einzusetzen. Schließlich wollen wir zurecht keine Wiederholungen der ‚Kölner Silvesternacht‘, wir wollen in Deutschland auch keine inszenierten, chaotischen Verhältnisse wie in Syrien oder in verschiedenen nordafrikanischen Staaten. Solches nicht zu wollen ist auch eine Frage der Menschenwürde.

Zu guter Letzt wirft das BVG das Demokratieprinzip in den Ring, wogegen ein Rassist verstoße, frei nach dem Motto: wer in Deutschland lebt, arbeitet und Steuern zahlt, muß auch wählen dürfen. Wo steht allerdings geschrieben, daß alle anerkannten und nicht anerkannten Asylanten, alle Asylsuchenden und ‚Geduldeten‘, alle beliebigen Flüchtlinge und illegal in Deutschland befindlichen Menschen bei uns zu integrieren und zu Bundesbürgern zu machen sind? Denn genau das ist der Plan der herrschenden Politiker.

Gegen Multikultur, Überfremdung und Masseneinwanderung

Im Zusammenhang mit den Millionen hereinströmender, fremder Menschen ausgerechnet auf die Menschenwürde zu pochen, ist in mehrfacher Hinsicht betrügerisch und verschlagen: zum einen dem eigenen Volk und jedem einzelnen Volksgenossen gegenüber; zum anderen denjenigen gegenüber, die, in der trügerischen Hoffnung im ‚Paradies‘ zu landen, hierher gelockt werden (um mehrheitlich als Billig-Arbeitskräfte, als moderne Sklaven eines globalen Liberalismus-Kapitalismus zu enden) und zuletzt den hunderten Millionen oder Milliarden Menschen gegenüber, denen der Weg ins ‚Paradies‘ verwehrt bleiben wird, weil sie keine Möglichkeit haben, sich auch auf den Weg zu machen oder weil in absehbarer Zeit das ‚Paradies‘ so überfüllt sein wird, daß tatsächlich auch die Stehplätze belegt sind und das ‚Paradies‘ zur ‚Hölle‘ geworden ist.

Wer sich im Sinne dieses Beitrages gegen Multikultur, Überfremdung und Masseneinwanderung zur Wehr setzt, denkt, spricht, schreibt und handelt keineswegs verfassungsfeindlich oder gar verfassungswidrig; er steht vielmehr verfassungsgemäß mit beiden Füßen fest und sicher auf dem Boden des Grundgesetzes, welches zwar als Provisorium erdacht aber doch für das Deutsche Volk geschaffen wurde; er achtet die Menschenwürde, die er als Deutscher mit Fug und Recht für sich und für sein Volk einfordern darf und muß. 

Der Lohn unserer Anstrengungen, dieses notwendenden Überlebenskampfes, wird die Zukunft des Deutschen Volkes sein.
Erich Fischer / Huttenbriefe 35. Jahrgang, Juni 2017, Folge 2/3

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