Zwei Jahre Haft für Ursula Haverbeck

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Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Verden reduzierte zwar die im November 2016 verhängte zweieinhalbjährige Haftstrafe für Ursula Haverbeck wegen achtfacher Volksverhetzung um ein halbes Jahr, aber dennoch muss die 88-jährige für 2 Jahre ins Gefängnis. Der Richter Joachim Lotz sah trotz des hohen Alters keine „besonderen Umstände“ und setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Verteidiger Wolfgang Nahrath hatte einen Freispruch gefordert, da die Aussagen seine Mandantin unter die freie Meinungsäußerung fallen. Ursula Haverbeck hat noch weitere Berufungsverhandlungen vor sich und sieht sich einer noch längeren Haftstrafe ausgesetzt. Siehe Weser Kurier.

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