Vor einiger Zeit wurde äußerst kurz über die seit 2015 beim Bundesverfassungsgericht eingegangenen 1000 Strafanzeigen wegen Hochverrats gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel berichtet. Der Grund für die Anzeigen ist die Asylpolitik der Kanzlerin, die oft eigenmächtige Entscheidungen mit verheerenden Folgen für das deutsche Volk getroffen hat. Wer nun glaubte, dass er nach dem Aufruf der jeweiligen Internetseite einen dem Thema angemessen umfangreichen Artikel zu lesen bekommt, der muss erstaunt das Gegenteil feststellen. Nimmt man es ganz genau und lässt die nicht sonderlich sachdienliche Erwähnung der AfD-Zugehörigkeit eines Teils der Klägerschaft weg, dann liest man, sage und schreibe, nur einen Satz: „Die Strafanzeigen gegen die Bundeskanzlerin haben sich alle als haltlos erwiesen.“ So kurz können die Mühlen der Justiz also mahlen, keine Erklärungen, keine Begründungen, keine Stellungnahme. Sind die Anzeigen alle schon an Formmängeln gescheitert oder wurden die Klagen inhaltlich abgewiesen, wenn letzteres, warum? Diese und ähnliche Fragen bleiben dem Interessierten unbeantwortet. Es lohnt sich sicherlich für viele einmal den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches zu lesen:
StGB § 81
„1 Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
2 In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“
Darüber, ob Angela Merkel mit oft eigenmächtigen und von vielen Experten als verfassungsfeindlich bezeichneten Entscheidungen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Erinnert sei nur an die Souveranitätsabgabe nach Brüssel und Washington, den Verlust eines Teiles der Finanzsouveranität an die Europäische Zentralbank und zuletzt der massenhafte Import von kultur- und artfremden Einwanderern, die oft kulturelle und religiöse Vorstellungen mitbringen, die der, so viel gepriesenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nicht gerade entsprechen. Dass das Bundesverfassungsgericht spätestens seit dem zweiten NPD-Urteil, in dem das Festhalten an einem ethnischen Volksbegriff als verfassungsfeindlich bezeichnet wurde, da eine andere Ansicht als die meisten Deutschen hat, ist bekannt. Sicherlich wird auch die Frage der Gewalt von den meisten Deutschen anders bewertet werden. Was ist Gewalt? Gewalt muss nicht zwangsläufig auf körperliche Repressalien hinauslaufen. Angela Merkel beispielsweise hat quasi das Gewaltmonopol im Staate, mit dem sie eigenmächtig die Grenzöffnung befahl. Schließlich war es die Kanzlerin, die, mit breiter Unterstützung aus sämtlichen politischen Lagern, beispielsweise Massen von illegalen Einwanderern aus Ungarn nach Deutschland brachte. Zwar hat sie nicht mit körperlicher Gewalt die Grenzöffnung erzwungen, aber durch die Nutzung der öffentlichen Gewalt brauchte sie das auch gar nicht. Allerdings konnte und musste sie wissen, welche schwerwiegenden Folgen hieraus erwachsen. Nicht nur, dass sie damit in Kauf nimmt, dass hochgradig Kriminelle nach Europa und Deutschland wandern, nein, sie trägt durch ihr politisches Agieren maßgeblich zu den täglich 100-fach verübten Verbrechen durch Asylanten bei. Auch hier werden die Deutschen, die unter den Folgen von Multi-kulti leben müssen, anders urteilen als die gutbezahlten und abgeschotteten Spitzenpolitiker und –richter. Für uns ist das freilich nichts Neues, bekanntlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Vielleicht sieht nun so mancher Patriot, der noch an das Funktionieren des Rechtsstaates und an das Bestehen des Rechtsgrundsatzes, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien (Art. 3 Abs. 1 GG), glaubt, dass das System das Problem ist. Längst haben die höchsten Politiker und Beamten ihre eigene Klasse gebildet, in der für alle Fehlentscheidungen Immunität gilt. Diese Regierung wird nicht durch Klagen gestürzt werden, sondern nur durch entschlossenen politischen Widerstand!
Moin Moin,
wie unterschiedlich doch die Justitz einen Fall beurteilt. Ein paar Kilometer weiter von Karsruhe ( BGH ), in Luxemburg haben die Richter
des EuGH dieses eigenmächtige Grenzöffnung der BRD ( Fr. Merkel ) als krimminel beurteilt.
Welches Gericht hat jetzt Recht und welches ist als das höhere anzusehen?
MkG