StGB § 81
„1 Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
2 In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“
Darüber, ob Angela Merkel mit oft eigenmächtigen und von vielen Experten als verfassungsfeindlich bezeichneten Entscheidungen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Erinnert sei nur an die Souveranitätsabgabe nach Brüssel und Washington, den Verlust eines Teiles der Finanzsouveranität an die Europäische Zentralbank und zuletzt der massenhafte Import von kultur- und artfremden Einwanderern, die oft kulturelle und religiöse Vorstellungen mitbringen, die der, so viel gepriesenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nicht gerade entsprechen. Dass das Bundesverfassungsgericht spätestens seit dem zweiten NPD-Urteil, in dem das Festhalten an einem ethnischen Volksbegriff als verfassungsfeindlich bezeichnet wurde, da eine andere Ansicht als die meisten Deutschen hat, ist bekannt. Sicherlich wird auch die Frage der Gewalt von den meisten Deutschen anders bewertet werden. Was ist Gewalt? Gewalt muss nicht zwangsläufig auf körperliche Repressalien hinauslaufen. Angela Merkel beispielsweise hat quasi das Gewaltmonopol im Staate, mit dem sie eigenmächtig die Grenzöffnung befahl. Schließlich war es die Kanzlerin, die, mit breiter Unterstützung aus sämtlichen politischen Lagern, beispielsweise Massen von illegalen Einwanderern aus Ungarn nach Deutschland brachte. Zwar hat sie nicht mit körperlicher Gewalt die Grenzöffnung erzwungen, aber durch die Nutzung der öffentlichen Gewalt brauchte sie das auch gar nicht. Allerdings konnte und musste sie wissen, welche schwerwiegenden Folgen hieraus erwachsen. Nicht nur, dass sie damit in Kauf nimmt, dass hochgradig Kriminelle nach Europa und Deutschland wandern, nein, sie trägt durch ihr politisches Agieren maßgeblich zu den täglich 100-fach verübten Verbrechen durch Asylanten bei. Auch hier werden die Deutschen, die unter den Folgen von Multi-kulti leben müssen, anders urteilen als die gutbezahlten und abgeschotteten Spitzenpolitiker und –richter. Für uns ist das freilich nichts Neues, bekanntlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Vielleicht sieht nun so mancher Patriot, der noch an das Funktionieren des Rechtsstaates und an das Bestehen des Rechtsgrundsatzes, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien (Art. 3 Abs. 1 GG), glaubt, dass das System das Problem ist. Längst haben die höchsten Politiker und Beamten ihre eigene Klasse gebildet, in der für alle Fehlentscheidungen Immunität gilt. Diese Regierung wird nicht durch Klagen gestürzt werden, sondern nur durch entschlossenen politischen Widerstand!
Moin Moin,
wie unterschiedlich doch die Justitz einen Fall beurteilt. Ein paar Kilometer weiter von Karsruhe ( BGH ), in Luxemburg haben die Richter
des EuGH dieses eigenmächtige Grenzöffnung der BRD ( Fr. Merkel ) als krimminel beurteilt.
Welches Gericht hat jetzt Recht und welches ist als das höhere anzusehen?
MkG