Düsseldorfs Bürgermeister Geisel handelte rechtswidrig

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Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) handelte mit seiner „Licht aus!“-Aktion bei einer Dügida-Kundgebung in Düsseldorf rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az 10 C 6.16) hob  damit ein vorangegangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster auf. Auch der Aufruf als Bürgermeister,  an einer Demonstration gegen Dügida teilzunehmen, war rechtswidrig. Dieses Urteil ist somit richtungsweisend.

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