Da die etablierten Medien, wie nicht anders zu erwarten, sich während dieser Bundestagswahl nicht wie kritische Berichterstatter aufführten, die sie vorgeben zu sein, und den Parteien mit unangenehmen Fragen einheizten, sondern vielmehr den Eindruck erwecken, sie seien die Cheerleader der Systemparteien, insbesondere der Kanzlerin, haben es wohl einige mutige Normalbürger auf sich genommen, diese Aufgabe zu übernehmen.
Nachdem zuvor schon ein Auszubildender deutliche Worte zu den desaströsen Zuständen in der Pflegebranche fand, setzt nun ein durch Leiharbeit zum Arbeitssklaven degradierter Facharbeiter nach. Auf Facebook schilderte er in einem offenen Brief an die CDU die menschenverachtenden Zustände in der Leiharbeitsbranche, für die er maßgeblich die CDU mitverantwortlich sieht. Als Aufhänger dafür dienen ihm die zynischen Worte mit denen die CDU versucht, diese Zustände in ihrer Antwort zum Thema Leiharbeit im Wahl-O-Mat schönzureden. Im Folgenden geben wir den auf Facebook veröffentlichten Brief in voller Länge wörtlich wieder. Das Original ist unter dem folgenden Link zu finden.
Werte CDU,
den hier anhängenden Screenshot Ihrer Auffassung zur Leiharbeit, möchte ich eingehend kommentieren, um Ihnen aus erster Hand aufzuzeigen, wie beispiellos zynisch, menschenverachtend und bösartig Ihr Standpunkt zu diesem Thema ist.
Dazu möchte ich meine Person näher erklären:
Ich bin qualifizierter Facharbeiter mit der Berufsbezeichnung „Konstruktionsmechaniker Schiffbau“, was die Benennung einer Spezialisierung im weiten Bereich der Schlosserberufe darstellt.
Ich verfüge darüber hinaus über einen inzwischen enormen Erfahrungsschatz und weitere zertifizierte Qualifikationen in den Bereichen Schweißtechnik, Höhenmontage, Edelstahlverarbeitung, Logistik, Instandhaltung, Stahlbau, Fahrzeugbau und -technik, Baustellenleitung uvm.
Ich bin 32 Jahre alt, verheiratet und Vater eines nun 16 Monate alten Sohns.
Wohnhaft bin ich im äußersten Nordwesten Niedersachsens.
In dieser Region gibt es eine nicht zu erfassende Fülle an offenen Stellen in sämtlichen Bereichen der Metallbranche, die so gewaltig ist, dass ich mir theoretisch jeden Tag eine andere Tätigkeit „aussuchen“ könnte.
Wenn ich, so wie vor Kurzem, in die Lage des Status „arbeitsuchend“ gerate, summiert sich binnen Wochen ein mannshoher Stapel Bewerbungsvorschläge durch die zuständige und sämtliche umliegenden Agenturen für Arbeit.
Diese Bewerbungsvorschläge haben jedoch einen gewaltigen Haken, um den es mir hier geht: Sie haben zu nahezu 100%(!) den Hintergrund „Leiharbeit“!
Aus Ihrer Sicht, liebe CDU, stellt dies ja offenbar wesentliche soziale Vorteile dar.
Jedoch kann ich Ihnen nun aus fast zehn Jahren Erfahrung, mit beinahe einem Dutzend Leihfirmen und ungleich mehr entleihenden Betrieben bis hin zu weltbekannten Konzernen berichten, dass Sie mit Ihrem Standpunkt zum Thema Leiharbeit in einem Maß der Realität abtrünnig sind, dass man es selbst mit der unseren ausdruckreichen Muttersprache nicht in Worte fassen kann. Genauso wie die Wut über ihre zynische Darstellung der unerträglichen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die ich derzeit empfinde.
Die folgenden realen Erfahrungen in der Leiharbeit, möchte ich Ihnen daher als verhältnismäßig geringe „Dosis an Realität“ zukommen lassen, in der Hoffnung, dass Ihnen ihre Standpunktausführung im Wahl-O-Mat die Scham über Ihre restlose Vernichtung der Zukunftsperspektive von millionen Menschen in Ihnen aufkommen lässt.
Einen allumfassenden Einblick in das Ausmaß der Demütigungen, Perspektivlosigkeit, Entrechtungen, Nötigungen, Erpressungen, Drohungen, Lohn- und Nebenkostenbetrug und den völligen Entzug der Lebensgrundlage bis hin unterhalb des Anpruches auf Arbeitslosengeld 2 kann ich dabei nicht einmal annähernd leisten. Da Sie nicht nur den Rahmen um ein Vielfaches übertreffen, sondern in Ihrer Ganzheitlichkeit vermutlich ebenso Ihr bösartig ignorantes Verhältnis zur Realität, welches Sie mit beigefügter Aussage selbst dokumentieren, in den Selbstschutz treibt, der sie am Ende alles mit „Ach Quatsch!“ abtun lässt.
Ihnen mag das Ganze vermutlich jetzt schon „dramatisiert“ vorkommen, jedoch gebe ich zu bedenken, dass es nicht Sie sind, die diese Zustände in untrennbarem Zusammenhang mit einem Kleinkind ertragen müssen, dessen Zukunft Ihnen alles bedeutet.
Desweiteren möchte ich anmerken, dass alles Folgende auf die eine oder andere Weise durch Leiharbeitgeber, deren Entleiher und/oder die Gesetzgebung IMMER und deckend zutrifft, also ausnahmslos auf die gesamte Branche.
Diese Erfahrungen basieren nicht auf einem einzelnen Arbeitsverhältnis, sondern auf einer Vielzahl solcher!
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1. Als einen wesentlichen Faktor möchte ich als erstes den Verdienst in der Leiharbeitsbranche anführen:
Der Arbeitsvertrag in der Leiharbeit ist geteilt. Es gibt den eigentlichen Arbeitsvertrag, welcher sich im Wesentlichen nicht von dem eines üblichen Vertrags unterscheidet. Hier sind vor Allem natürlich die Ansprüche und Pflichten des Arbeitnehmers geregelt.
Grundlohn und Urlaubsanspruch betragen dabei das absolute Minimum des jeweiligen Tarifvertrages, je nach Qualifiaktion des Arbeitnehmers also zwischen 8.50€ und maximal 12.50€ Stundenlohn und 24 Tage jährlichen Urlaubsanspruch.
Dies ergibt einen Monatslohn von maximal 1600€ netto.
Zum Vergleich: Dies entpricht EXAKT dem ALG2-Anspruch meiner dreiköpfigen Familie. Entgegen der Werktätigkeit hätte ich im Falle der Arbeitslosigkeit jedoch 365 Tage Urlaub und jede Menge Zeit der Welt zu erklären, warum Arno Dübel recht hatte.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass ich hochqualifizierter Fachrabeiter mit einem reichen Erfahrungsschatz und umfangreichen weiteren Zertifizierungen in einer Branche bin, die sich vor Arbeit nicht retten kann!
Die nunmehr seit geraumer Zeit gesetzlich zugesicherte Anpassung von Löhnen an die Firmen- und/oder Branchenlöhne wird dabei in einem jeweils einsatzabhängigen Zusatzvertrag als gestaffelt ansteigende Anpassung auf 90% nach spätestens neun Monaten geregelt.
Diese Gesetzgebung klingt für Ignoranten Ihres Schlags natürlich erstmal wie ein besonderer Meilenstein für die Arbeitnehmerrechte.
Das ist sie jedoch nicht, da sie von der gesamten Branche zum erheblichen Nachteil des Arbeitnehmers verkehrt wurde und sogar als nötigendes Mittel gegen den Arbeitnehmer missbraucht wird, um diesen gefügig für Tätigkeiten zu machen, die seine Pflichten und Rechte überschreiten, die Arbeitssicherheit und das Arbeitszeitgesetz außer acht lassen und ihn unter einen Zugzwang setzen, der die Produktivität zulasten seiner Gesundheit drastisch steigern.
Die Erpressbarkeit dazu wird durch die permanent drohende Abmeldung (faktisch fristlose Entlassung ohne jede arbeitsrechtliche Grundlage) und dem damit einhergehenden Einkommensverlust erwirkt.
Diese Mechanismen werden im weiteren Verlauf deutlich.
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2. Überlassungsdauer und Übernahme:
Der ursprüngliche Zweck der Arbeitnehmerüberlassung wird als „Abarbeitung von Auftragsspitzen“ bezeichnet.
Zu diesem Zweck sieht die aktuelle Gesetzgebung vor, dass eine Überlassung maximal 18, in tariflicher Abweichung maximal 48 Monate dauern darf. Im Anschluss muss der Arbeitnehmer dem Entleihbetrieb mindestens drei Monate fernbleiben, bevor er diesen Zyklus von Neuem begehen „darf“.
Es lässt stark zweiflehafte Zurechnungsfähigkeit Ihrerseits vermuten, wenn Ihnen eine kleine körperliche Arbeitskraft tatsächlich erklären muss, zu welch flächendeckendem Rotationsverfahren ohne Absprungchance das geführt hat, in welchem nicht nur weiterhin der täglich mögliche Einkommensverlust droht, sondern der Lohn durch das „Parken“ des Arbeitnehmers auf Ausweichaufträge und der Neuantritt der Beschäftigung beim ursprünglichen Entleiher, jedes mal wieder auf den Grundlohn zurückgesetzt wird.
Das eigentliche Einkommen, mit dem der Arbeitnehmer also effektiv rechnen kann und das einzig von der Rechtslage und vertraglich geschützt ist, hat den Umfang von Harz4!
Der Mythos der Übernahme entlarvt sich dabei wohl durch ständig steigende Arbeitnehmerzahlen in der Leiharbeit wohl selbst. Angsichts Ihrer bereits mehrfach erwähnten Ignoranz, möchte ich Ihnen jedoch auch gern das erklären.
Leiharbeitsfirmen haben die Personalverwaltung als ihren Kompetenzschwerpunkt wirtschaftlich optimiert, so wie es in einem wirtschaftlichen Unternehmen selbstverständlich ist. Disposition, Lohnbuchhaltung, Zulieferung minderwertigster Arbeitskleidung und sogar Arbeitsrecht sind Kernfelder, die durch Standartisierung und Optimierung erheblich kostengünstiger sind, als es in Produktionsbetrieben der Fall ist, welche sich wiederum weite Teile ihrer Personalverwaltung einsparen.
Ein echtes Interesse an Übernahmen besteht also keinesfalls. Im Gegenteil, der Entleiher kann im Rahmen des Rotationsverfahrens über permanent erpressbare Arbeitnehmer verfügen, die keinerlei Kündigungsschutz genießen, in Existenzangst zukreuzekriechen, keine Arbeitnehmerrechte genießen diese selbst im äußersten Fall nicht einklagen können und regelmäßig von einem eh schon geringeren Lohn auf einen absoluten Dumpinglohn zurückgesetzt werden.
Diesen Vorteil versuchen einige Entleiher – ob zulässig oder nicht – mit erzwungenen Erklärungen auf Übernahmeverzicht permantent zu erhalten.
Konkrete Beispiele dafür sind mir begegnet!
Unabhängig von diesem gesamten Sachverhalt, stellt sich jedoch auch die Frage, wie die CDU den Begriff „Auftragsspitze“ definiert. Ich muss dabei gestehen, dass ich eine allgemeingültige Definition bisher selbst nicht recherchiert habe, bin mir jedoch ziemlich sicher, dass sie nicht den Zeitraum von 18 Monaten und schon gar nicht 48 Monate umfasst. Ab welchem Punkt wird denn also aus einer „Auftragsspitze“ ein genereller konjunktureller Aufschwung, der Festanstellungen bringen soll?
Ich kann Ihnen an dieser Stelle berichten, dass Firmen selbst mit für Jahrzehnte vollen Auftragsbüchern auschließlich Leiharbeitskräfte heranschaffen und diese mit Akkord-Zeitvorgaben, aber ohne entsprechende Entlohnung beschäftigen.
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3. Die „Abmeldung“:
Die sogenannte Abmeldung ist für jeden Leiharbeitnehmer eine permanente Bedrohung, insbesondere, wenn er sich bereits entgegen aller unzumutbaren Umstände auf einen vorübergehend halbwegs erträglichen Lohn gearbeitet hat.
Die Abmeldung kommt einer fristlosen Kündigung gleich, mit der ein Rückfall in das befristete Verhältnis zum Leiharbeitgeber einhergeht. Dies bedeutet häufig dann ebenfalls den Rückfall auf ein Lohnniveau, das sogar unterhalb des rechnerischen Arbeitslosengeldanspruchs aus dem vorigen Lohnniveau liegen kann.
Zeigt sich der Leiharbeitnehmer in diesem Fall „gnädig“ und spricht die frisgerechte Kündigung aus, senkt sich der dann tatsächlich anstehende Arbeitslosengeldanspruch auch noch weiter ab. Ein Aufhebungsvertrag um vor diesem Desaster in den höheren Anspruch zu gelangen, ist dabei keine Option, denn dies zieht eine Sperrfrist nach sich.
Hier liegt also sogar eine konkrete und ganz direkte staatliche Mitwirkung vor, die das Leiharbeitsverhältnis in seiner Zwangsdynamik so unterstützt, dass von nicht weniger als Menschenhandel die Rede sein kann.
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4. Arbeitnehmerrechte:
Die beschriebene Situation führt nun dazu, dass der Arbeitnehmer an seinem eigentlichen Arbeitsplatz keinerlei Arbeitnehmerrechte wahrnehmen kann. Im Sinne bedingungsloser Wirtschaftlichkeit und maximalem Raubtierkapitalismus, ist natürlich keine Erwartung zu hegen, dass ein Unternehmen, das sich ohnehin schon moralisch so sehr degradiert hat Leiharbeit in Anspruch zu nehmen, aus reinem „guten Willen“ eine Beschwerdekultur für Leiharbeitnehmer zulässt, sondern unter drohender Abmeldung jede Aktivität, die nicht reiner maximaler Produktivität dient unterbindet.
Dies bedeutet bei völliger Entkoppelung von Arbeitsauftrag und rechtlichem Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer keine Arbeitnehmerrechte genießt, keinem Arbeitzeitgesetz oder Arbeitschutz unterliegt, keine betriebliche Mitbestimmung oder Gewerkschaftsarbeit betreiben kann und trotzdem über Jahre bei gleichbleibenden Kosten als an Nutzwert steigende Arbeitskraft verfügbar ist.
Arbeitsrechtliche Schritte sind dabei wirkungslos. Die Wahrung des Arbeitsrecht liegt beim formellen Arbeitgeber und dieser hat selbst keine greifbaren Verstöße verursacht. Folgerichtig wird also eine Firma in der Manier eines Zuhälters für die Auskopplung von grundlegendsten Rechten bezahlt.
Die Annahme, dass dieser Vergleich übertrieben ist, wird im Folgenden noch als falsch erkennbar.
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5. Urlaub und Krankheit:
Aus eigener konkreter Erfahrung, ist mir bekannt, dass über Mitarbeiter systematisch Statistiken über ihre „Produktivität“ erstellt werden, diese entsprechen in etwa den Produktionsprotokolen moderner Industriemaschinen. So wurde mir bei der nicht ganz terminlichen Geburt meines Sohnes, durch den entsprechenden Personaldisponenten empört vorhergehende „Unproduktivität“ durch Krankheit und meiner noch nicht weit zurückliegenden Hochzeit mit dem Zeitrahmen von zwei(!) Urlaubstagen vorgehalten.
Allgemein sind Krankheit und Urlaubnahme ohnehin ein extrem bedrohlicher Anlass für Abmeldungen.
Auch hier ist dem Entleiher vor allem Produktivität wichtig. Selbst auf zulässige Weise abwesende Leiharbeitnehmer werden daher häufig umgehend durch neue ersetzt, oftmals selbst dann, wenn sich Krankheit aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ergibt.
Der Arbeitnehmer soll dabei unter der Angst des drohenden Einkommensverlust möglichst umgehend gesunden und bleibt auch von täglichen telefonischen Nachfragen und Androhung des Stellenverlustes nicht verschont, um ihn möglichst bald wieder als statistisch „produktiv“ zu listen.
Gesundheitsvorsorge, ob zahnmedizinische Termine, othopädische Eingriffe wegen physischer Verschleißerscheinungen, Krebsvorsorge u.s.w. verbieten sich unter diesen Umständen natürlich von selbst!
Urlaubsplanungen sind ein generelles No-Go.
Ein geplanter Urlaub kann mit einer plötzlichen Abmeldung im Konflikt und der Antritt eines Urlaubs in Überschneidung mit einem neuen Arbeitseinsatz stehen. Dies führt zum Entgehen einer vielleicht besser bezahlten Stelle, im schlimmsten Fall jedoch zu einem „erholsamen“ Urlaub mit „frischer“ Kündigung.
Dass diese Konstellation nicht zum persönlichen Desaster gerät, liegt allein in der „Gnade“ der Leihfirma und des Entleihers und hat keinerlei rechtlich greifende Regulierung!
Im Umkehrschluss der durch Auftragslage bedingten Untätigkeit eines Leiharbeitnehmers, steht es der Leihfirma gesetzlich zu, über maximal zwei Tage monatlich aus dem vom Arbeitnehmer erarbeiteten Zeitkonto zu verfügen. Dieser Umstand ist aber den wenigsten Leiharbeitnehmern bekannt und so wird generell erst versucht, längere Perioden der Untätigkeit voll mit dem Zeitkonto zu belegen und so das Lohnrisiko auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.
Moniert der Arbeitnehmer im Nachhinein die fehlenden Garantiezeiten, wird ihm in erster Instanz unterstellt, er wäre wärend der Garantiezeit seiner Erreichbarkeitspflicht nicht nachgekommen. Hier hilft in den meisten Fällen nur noch anwaltliche Abmahnung.
Einige Firmen versuchen dazu jedoch auch, bei Vertragsunterschrift für ein neues Arbeitsverhältnis einen blanko Stundenausgleichs-Antrag unterschreiben zu lassen und argumentieren ganz beiläufig und trügerisch „Wenn du mal frei haben musst, dann brauchst du nur anrufen.“
Diese Maschen sind offenbar so erfolgreich, dass sich der Versuch generell lohnt.
Besonders an dieser Stelle sei erwähnt, dass mir diese Abläufe als genereller Vorsatz in der Branche, durch einen befreundeten Personaldisponenten bestätigt wurden!
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6. Erpressung, Bedrohung, Nötigung, Steuer- und Lohnnebenkostenhinterziehung, Gewalt:
In der Leiharbeitsbranche haben Abmahnungen permanente Hochkonjunktur. Sie sind ein beliebtes Mittel um Arbeitnehmer konsequent unter Druck zu halten. Ergibt sich kein relevanter Grund für Abmahnungen, so werden Gründe konstruiert. Dies trifft insbesondere Arbeitnehmer, die eine gewisse Kenntnis über Rechtslagen vermuten lassen.
Beispiel: Im Schichtbetrieb sollte ich in einem bekannten Industriebetrieb an einem Montag um 13.00Uhr den Arbeitsbeginn antreten. Das Wochenende zuvor hatte ich mit einem Infekt zu kämpfen, der am Montag morgen noch erhebliche Besserung vermuten ließ. Bis 11.00Uhr verschlechterte sich mein Befinden jedoch wieder drastisch, so dass ich mich bei meinem Arbeitgeber und an meinem Arbeitsplatz umgehend krankmeldete.
Laut meinem Arbeitsvertrag wurde jedoch pauschal eine Meldepflicht bis 9.00Uhr vorgeschrieben. Diese Konstellation wurde auf absurde Weise als willkommener Anlass für eine völlig unnötige Abmahnung herangezogen.
Unterschriften unter eine weitere Abmahnung, die eigentlich nicht haltbar war, wurde von mir erpresst. Dazu wurde mein Lohnabschlag und somit meine Zahlungsfähigkeit für meine laufenden privaten Kosten einbehalten und mir in Bar gegen Unterschrift auf der Abmahnung nur im Büro ausgehändigt.
Ohnehin neigen viele Disponenten, welche als verwaltende Angestellte selbst enormen Stress ausgesetzt sind, zu cholerischen Schreiattacken, die jeder menschwürdigen Kommunikationsweise spotten. In einem klärenden Gespräch mit einem solchen Gemüt ist es mir daher widerfahren, dass mein damals 6 Monate alter Sohn, welchen ich zu diesem Termin bei mir hatte, in einer Babyschale unter dem Schreibtisch stand und der besagte Disponent aus purer Argumentlosigkeit schreiend auf den Tisch schlug, so dass die Tischplatte ihre Verankerung am Tischgestell verlor, selbst die Anwesenheit eines Säuglings hat hier seine Selbstbeherrschung nicht mehr aufrecht gehalten.
Bei einer bekannten entleihenden Firma im Bereich Fahrzeugbau, welche sich besonderer sozialer Familienfreundlichkeit rühmt, hat es sich zugetragen, dass ich durch einen als cholerisch bekannten festangestellten Mitarbeiter, unvermittelt wegen einer absoluten Nichtigkeit körperlich angegriffen wurde.
Meine Beschwerde bei der Schichtleitung zog ein zehnsekündiges „Du-Du“-Gespräch nach sich, woraufhin ich mir einen Gesprächstermin beim zuständigen Betriebsrat einholte, jedoch noch am selben Tag nach acht Monaten Tätigkeit und unter fadenscheinigen Begründungen abgemeldet wurde.
Stundennachweise werden bei vielen Leihfirmen systematisch manipuliert.
Bei diversen Gelegenheiten wurden mir Stundenformulare bei der Abgabe in der jeweiligen Firma abgenommen, kurz begutachtet und mit einem gleichen leeren Formular und der Anweisung wie es „umzuschreiben“ sei wieder in die Hand gedrückt. Dies wäre vor allem deshalb zu meinem Vorteil, weil ich daraus mehr Auslöse- und/oder Anfahrtentgeltung erhalten würde.
Der eigentliche Hintergrund war jedoch eigensinnige Reduzierung der Lohnnebenkosten, durch die auch meine Sozialabgaben reduziert wurden, der finanzielle Mehrwert für den Arbeitnehmer nur Vorwand um ihm diesen Abgabenbetrug schmackhaft zu machen.
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7. Gleichbehandlung und soziales Arbeitsumfeld:
Das Gesetz zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus der Arbeitnehmerüberlassung ist ein reines Placebo.
Dies zeigt sich eben an absoluter Ungleichbehandlung! Selbst qualifizierte Leiharbeitnehmer werden meist ausschließlich für niedere Arbeiten eingesetzt, selbst deutlich minderqualifizierte Festangestellte haben absolute Weisungsbefugnis, die selbst im erheblichen Gefahrenfall nicht anzuzweifeln ist, Vergünstigungen in z.B. Betriebskantinen gelten nur für Festangestellte,
Arbeitskleidung wird durch den lohndumping-spezailisierten Leiharbeitgeber gestellt und sind besonders in der Metallbranche daher absolut minderwertig und generell durch mangelnde Schnitt- und Feuerfestigkeit gefährlich.
In vielen Fällen haben Festangestellte auch umkehrschlüssige Negativerfahrungen mit der Leiharbeit, da diese ebenso ein Sammelbecken für „problematische“ Arbeitnehmer ist, die unzuverlässig, unpünktlich, faul und gleichgültig sind. Dies wirkt sich oft massiv auf die Erwartungshaltung gegenüber allen Leiharbeitern aus. Die Folgen sind Missgunst, Anschwärzermentalitäten und betonte Geringschätzung.
Ein merklich fähiger und leistungsbereiter Leihkollege wird hingegen oftmals als Bedrohung für die eigene Existenzberechtigung des Festangestellten empfunden, was wiederum sogar noch deutlichere Missgunst erzeugt.
Der einzige Ansatz damit umzugehen, ist für den Leiharbeiter nichts anderes als devote Unterwürfigkeit und widerspruchslose Hörigkeit! Beschwerdewege stehen ausschließlich dem festangestellten Arbeitnehmer zu.
Dieser Umstand ist durch kein vorstellbares Gesetz regulierbar.
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Wie bereits erwähnt, erhebe ich mit dieser Darstellung keinen Anpruch auf Vollständigkeit der menschenverachtenden Prinzipien der Leiharbeit.
Vollständigkeit ergibt sich hier lediglich beim absolut deckenden Vorkommen dieser Prinzipien in der gesamten Branche.
Einzig in Einzelfällen trifft man als Arbeitsuchender auf Disponenten und Vorgesetzte beim Entleiher, die ihre moralischen Prinzipien nicht vollständig am Eingang zu ihrem Arbeitsplatz abgegeben haben.
Es gibt gewisse Ausnahmen, die sich bemühen die Würde und die Rechte jedes Arbeitnehmers tatsächlich zu waren. Doch auch diese müssen sich den perversen Prinzipien der Leiharbeit irgendwann beugen und sind nur begrenzt in der Lage Fairplay zu betreiben, zumal die Konstellation aus bemühtem Disponenten UND bemühtem Entleiher nahezu die Seltenheit von freilebenden Einhörnern hat und so oder so keine Rechtfertigung für inzwischen vollständige Rechtelosigkeit von millionen Arbeitnehmern sein kann.
Werte CDU, ich fordere Sie an dieser Stelle auf, sich jedes nur vorstellbare Konfliktszenario eines Arbeitsverhältnisses vor Augen zu führen. Es in Gedanken durchzuspielen, in niedrigen, wie auch in hohen Eskalationsstufen und dies mit dem Totschlagargument „Abmeldung“ zu kombinieren.
Denken sie an die privaten Konsequenzen, an die Perspektivlosigkeit junger Familien, die SIE mit direkter gesetzgebender Beteiligung überhaupt erst möglich machen. Sinkende Arbeitslosenzahlen? Ein kleiner Hinweis: Arbeitsplätze, insbesondere solche qualifizierter Art, mit denen man nicht einmal eine dreiköpfige Familie ernähren kann, sind mit Verlaub nicht einmal das Papier wert, auf dem ihre Ausschreibung abgedruckt steht. Es ist allenfalls umso zynischer, dass dieses Papier im Falle der Agenturen für Arbeit auch noch Recyclingpapier ist.
Der von Ihnen geschaffene Arbeitsmarkt hält für mich und meine Kollegen nur noch reinen Menschenhandel bereit, aus dem SIE mit Sanktionierungszwang keinen Ausweg zulassen.
Mein Privatleben ist dazu inzwischen geprägt von Unerträglichkeiten.
Dringend ausstehende Eingriffe an geklemmten Nerven, drängenden Weisheitszähnen, die drohen meine sonst gesunden Zähne zu zerquetschen und Füße und Hände die mangels Pflege und Schonung kugelsicher wirkende Hornhautverwachsungen aufweisen, Knochen und Gelenkschäden…
Ein Kind, der Wunsch nach einem zweiten ist längst abgelegt, denn schon die Zukunft dieses einen ist unter den gegebenen Umständen so zweifelhaft und besorgniseregend, dass ein zweites den sicheren wirtschaftlichen Untergang darstellt, wärend Ihresgleichen darüber schwadroniert, ob es „gerecht“ ist das Erbe derer, die durch Geburt unverdient Multimillionär werden, höher zu besteuern!
Die letzte Kreditwürdigkeit umfasst ein paar wenige hundert Euro bei der Santanderbank, die jeden noch so ruiniertem und gescheitertem Lebensentwurf immer noch ein paar Euro für eine koreanische Glotze gewährt.
Seriöse Banken betrachten die Angabe eines Leiharbeitsverhälnisses mittlerweile als weit schlimmeres Ausschlusskriterium, als jeden Schufaeintrag.
Wohlverhalten und Schuldenfreiheit sind völlig irrelevant, der Status „Entsorgbarkeit“ durch Sklaverei steht auf meiner Stirn!
Eigenheim? Urlaub? …wie, wenn schon mindeste Perspektive wie ein dekadentes Gut erscheint?
Billige Nahrungsmittel, billige Kleidung, erzeugt und vertrieben unter sicher nicht minder menschenverachtenden Umständen!
Stress, Wut, Sorge, Zukunftsangst…
Werte CDU, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit bald unmittelbar mit den Konsequenzen Ihrer Politik der Hinrichtung von Sozialstaat und Arbeitsrecht konfrontiert werden.
Ab dem 24.09. diesen Jahres dürfen Sie sich vermutlich mit einem Schlag Politdarstellern in unserem Parlament abplagen, der bereits immer lauter werdend von Waffengewalt gegen Kinder, Farbigen als angeblich unliebsamen Nachbarn und der „Entsorgung“ von Menschen schwadroniert.
Diese Leute haben den Rassismus als Bauernopfer wieder salonfähig gemacht und werden den Menschen vermutlich nicht weniger erdrückende Konsequenzen ihres politischen Handelns aufzwingen, als Sie es tun.
Das dies überhaupt möglich ist, liegt sicher nicht daran, dass diese entmenschlichten Hasstreiber etwas wahres von sich geben, es liegt vielmehr daran, dass deren Bestreben abseits des gebotenen Bauernopfers von den meisten Leuten genauso wenig bis gar nicht verstanden wird, wie sie es bei den Vorgängen verstehen, die bisher zu den Verhältnissen jetzt geführt haben.
Der Unterschied? Die CDU hat bisher gemacht, verstehen muss man es nicht, wenn man die Konsequenzen zu spüren bekommt. Die „Anderen“ haben noch nichts gemacht, aber sie liefern schonmal ein Ventil!
Denken sie an Heidenau! Glauben sie allen Ernstes, dass die Tatsache, dass Forken und Fackeln im 21ten nicht mehr sehr häufig zu den haushaltsüblichen Gegenständen gehören, wütende Menschen mit bedrohter Existenz davon abhält ebenso funktionale oder gar noch geeignetere Instrumente zu finden?
Warum macht das offenbar mir mehr Angst als Ihnen?
Vielleicht liegt es daran, dass ich unmittelbar täglich damit konfrontiert werde.
Daran, dass ich mein „Gutmenschentum“ bereits nur vorsichtig oute.
Daran, dass ich bei politischem Themenaufkommen lieber erstmal alle anderen um mich herum die ersten Thesen äußern lasse und daran mittlerweile erkenne, dass insbesondere in meinem harten beruflichen Umfeld gefühlt in jedem zweiten Kopf bereits Stricke für Berlin geknüpft werden. Daran, dass hier Mancher ungeniert mit kleinen Hakenkreuzen und SS-Runen auf seinem Bauhelm durch die Gegend läuft.
Das aber doch in einer Region, die auf jeder Brennpunktkarte am ehesten noch den weißen Fleck zwischen den Markierungen für rechtsradikale Aktionen darstellt.
…so far, just my two cents!
Wir haben diesen Worten nicht viel hinzuzufügen, außer dass man nicht vergessen sollte, dass keineswegs nur die CDU für diese Zustände verantwortlich ist. Die SPD war es, die unter Schröder mit der Agenda 2010 der unregulierten Zeit- und Leiharbeit Tür und Tor öffnete. Ebenso wie die CDU heute, bediente sie sich damals dabei zynischer Phrasen, wie „Flexibilisierung des Arbeitsmarkes“, um ihren Verrat am deutschen Arbeiter schönzureden.
Zeit- und Leiharbeit bedeutet eine Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb eines Betriebes, häufige Verstöße gegen Tarif-, Urlaubs- und Lohnfortzahlungsbestimmungen und im Durchschnitt 30% weniger Einkommen für die gleichen Tätigkeiten. Hinzu kommt eine Art dauerhafte „Arbeit auf Probe“, nicht zuletzt dank der „Scheinwerksverträge“, die durch einen, von der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erlassenen Gesetzesentwurf, trotz der vollmundigen Ankündigung, nach spätestens 9 Monaten seien Leiharbeiter mit der Stammbelegschaft gleichgestellt, durch eine Klausel begünstigt wurden und Unternehmen bei illegaler Überlassung von Arbeitnehmern weiterhin die Möglichkeit bieten, Zeitarbeiter auf Dauer schlechter zu stellen.
Zeitarbeit bedeutet ferner eine neue Bürokratisierung und Wettbewerbsverzerrung, denn die Arbeitnehmer werden zu billigsten Konditionen an Unternehmen „vermietet“. Zusätzlich müssen Zeitarbeitnehmer oft Hartz-IV-Aufstockung beantragen, werden also auf Kosten des Steuerzahlers subventioniert, oder müssen gar noch weitere Nebenjobs ausführen, denn die Löhne bleiben oftmals erheblich unter dem, was überhaupt zum Leben reicht.
Das Ziel der Partei „Der III. Weg“ ist deshalb die sofortige Abschaffung der Zeit- und Leiharbeit und die Stärkung von Arbeitnehmerrechten gegenüber der Wirtschaft. Die gewaltigen Vermögensumsätze, die Firmeneigentümer und Aktienmillionäre erwirtschaften, sind vom arbeitenden Volk geschaffene Werte, welche aus der Verantwortung für die Volksgemeinschaft heraus auch wieder zum Volk zurückgeführt werden müssen, anstatt die arbeitenden Massen dauerhaft in einem Zustand chronischer Unterbezahlung und unsicherer Beschäftigungsverhältnisse gefangen zu halten. Arbeit muss sich wieder lohnen und vor allem ein Gefühl dauerhafter Sicherheit vermitteln, damit unsere Landsleute wieder in der Lage sind, sich Existenzen aufzubauen und Familien zu gründen. Ferner fordern wir zusätzlich eine Gewinnbeteiligung der Belegschaft an Großbetrieben, um den in solchen größeren Unternehmen beschäftigten Menschen eine Teilnahme am Anwachsen des wirtschaftlichen Wohlstands zu ermöglichen, anstatt sie mit Brotkrumen abzuspeisen, die man ihnen über zwischengeschaltene Fremdagenturen zukommen lässt.