Ein acht- und ein neunjähriges Kind offenbarten sich Mitte Oktober einer Person ihres Vertrauens, dass sie mehrmals an einer Bushaltestelle im Hofer Stadtgebiet angesprochen wurden und sie dabei ein Mann mit Süßigkeiten und Spielsachen angelockt hat. Im Auto kam es schließlich zu sexuellen Handlungen. Die Polizei wurde verständigt und leitete unverzüglich intensive Maßnahmen zur Ermittlung des unbekannten Täters ein. Aufgrund einer Beschreibung des Mannes konnte dieser nun schnell gefasst werden.
Auch bei diesem Fall hatte nun anscheinend wieder die BRD-Justiz versagt. Der mutmaßliche 62-jährige Täter ist nämlich einschlägig vorbestraft. Um Wiederholungstaten perverser Sexualstraftäter zu verhindern und den Opferschutz vor den Täterschutz zu stellen, fordert die Partei „Der III. Weg“:
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Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen.
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Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden.
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Für Kindermörder ist bereits ab der Ersttat die Todesstrafe einzuführen.
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Die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungs- und Missbrauchsdelikten, damit Täter auch nach Bekanntwerden von Taten, die länger zurückliegen, noch zur Rechenschaft gezogen werden.