Italien: Neue Meinungsgesetze geplant!

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Die Repression in allen Staaten Europas gegen volkstreue Kräfte verschärft sich von Jahr zu Jahr. Wir deutschen Nationalisten „durften“ bereits mehrmalige Verschärfungen verschiedener Paragrafen des Strafgesetzbuches, die sich ausschließlich gegen nationale Symbole, Lieder und Meinungen richten, oftmals am eigenen Leib erleben. Nun zieht Italien nach: Künftig soll „faschistische und nationalsozialistische Propaganda“ , worunter auch der römische Gruß fällt, mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. 72 Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs will Italien damit die bis heute in weiten Teilen der italienischen Bevölkerung vorherrschende Sympathien für den „Duce“ Mussolini und den italienischen Faschismus bekämpfen. Mit dem Gesetz werde „der Rückkehr der rechtsextremen Ideologie ein Ende bereitet“, meinte etwa der sozialdemokratische Abgeordnete Emanuele Fiano, wie die italienische Tageszeitung „La Repubblica“ meldete. Die Enkelin Mussolinis, Alessandra Mussolini, nannte das Gesetz dagegen „einen Haufen Scheiße“. Italien ist dabei nicht die einzige Nation, die in den letzten Jahren entsprechende Gesetze erließ, so wurden ähnliche Paragrafen beispielsweise auch in Spanien und Russland eingeführt. Überall richten sich die Gesetze einseitig gegen „faschistische“ bzw. „nationalsozialistische“ Zeichen, Symbole und Meinungen, während linksextremistische Gruppen und Personen weiterhin Narrenfreiheit haben. Obwohl grade Spanien und Russland unter kommunistischem Terror furchtbar gelitten haben, sind entsprechende Symbole wie Hammer&Sichel sowie die Verbreitung kommunistischer Propaganda und die Leugnung kommunistischer Verbrechen und Massenmorde dort genauso wie hierzulande kein Problem.

Meinungsfreiheit verkommt zur Mutprobe
Die deutschen Paragrafen „Volksverhetzung“(§130 StGB)„Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ (§86 StGB) und
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86 a StGB) sind nicht die einzigen, aber die wichtigsten Paragrafen, die sich gegen Nationalisten wenden. Was für den Laien zunächst relativ unverfänglich klingen mag, birgt in Wirklichkeit eine Möglichkeit zur Willkürjustiz. Verboten sind nämlich nicht nur „eindeutige“ Symbole, die der Allgemeinheit entsprechend bekannt sind (beispielsweise das Hakenkreuz oder die SS-Runen der Schutzstaffel), sondern auch eine Vielzahl an unbekannten Symbolen und Aussagen, für die im Zweifel ein nationalsozialistischer Hintergrund irgendwie konstruiert wurde. So musste beispielsweise der AfD-Kandidat Ulrich Oehme aus dem Erzgebirge erfahren, dass der Satz „Alles für Deutschland“ , den er auf seine Wahlplakate druckte, in Deutschland illegal ist – die Sturmabteilung hatte ihn auf ihren Ehrendolchen. Ein Satz, der zwar dem Durchschnittsdeutschen sicherlich unbekannt ist, von dem so mancher aber immerhin noch sagen könnte, das ihn Fachleute wie Historiker der Neuen Geschichte oder entsprechende Fachanwälte kennen könnten. Der zweifelnde Bürger sollte sich an dieser Stelle allerdings fragen, ob selbst ein Fachmann den Ausspruch die Rotfront solle „verrecken“ als nationalsozialistische Aussage, die Nutzung einer Lebensrune als „Sanitätsabzeichen der Sturmabteilung“ oder die Tyr-Rune als Bekenntnis zum Zeichen der 32. SS-Division „30. Januar“ (welche ganze vier Monate bestand) angesehen hätte – für alle drei Beispiele wurden Personen in Deutschland verurteilt. Oftmals werden willkürlich über Jahre genutzte Aussagen und Symbole von einem Gericht auf einmal als illegal erklärt, es besteht also für keinen Nationalisten in Deutschland irgendeine Rechtssicherheit, bis eine entsprechende Anzeige erstattet wurde und ein Gericht darüber entscheidet. Einen „Katalog“ an illegalen Aussagen oder Symbolen gibt es nicht, so dass man Dunkeln tappt, was nun erlaubt und was verboten ist. Der Willkür sind also Tür und Tor geöffnet. Nicht umsonst hat Deutschland jedes Jahr eine fünfstellige Anzahl an Meinungsdelikten, welche oftmals mit teuren und harten Urteilen enden. Selbst ausgewiesene Fachanwälte haben inzwischen jede Übersicht verloren, eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Gleichzeitig dürfen SED-Verbrecher ungestraft die DDR-Mauermorde rechtfertigen, Kommunisten Zeichen eigentlich illegaler Organisationen wie der PKK zeigen und Antideutsche offen gegen das deutsche Volk hetzen. Diese Gesetze dienen einzig und alleine der Bekämpfung jeder volkstreuen Opposition. Daher richten wir von der Partei „Der III.Weg“ uns auch gegen solche Gesetze, was sich in Punkt 5 unseres Parteiprogrammes widerspiegelt.

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