Meinungsfreiheit verkommt zur Mutprobe
Die deutschen Paragrafen „Volksverhetzung“(§130 StGB)„Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ (§86 StGB) und
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86 a StGB) sind nicht die einzigen, aber die wichtigsten Paragrafen, die sich gegen Nationalisten wenden. Was für den Laien zunächst relativ unverfänglich klingen mag, birgt in Wirklichkeit eine Möglichkeit zur Willkürjustiz. Verboten sind nämlich nicht nur „eindeutige“ Symbole, die der Allgemeinheit entsprechend bekannt sind (beispielsweise das Hakenkreuz oder die SS-Runen der Schutzstaffel), sondern auch eine Vielzahl an unbekannten Symbolen und Aussagen, für die im Zweifel ein nationalsozialistischer Hintergrund irgendwie konstruiert wurde. So musste beispielsweise der AfD-Kandidat Ulrich Oehme aus dem Erzgebirge erfahren, dass der Satz „Alles für Deutschland“ , den er auf seine Wahlplakate druckte, in Deutschland illegal ist – die Sturmabteilung hatte ihn auf ihren Ehrendolchen. Ein Satz, der zwar dem Durchschnittsdeutschen sicherlich unbekannt ist, von dem so mancher aber immerhin noch sagen könnte, das ihn Fachleute wie Historiker der Neuen Geschichte oder entsprechende Fachanwälte kennen könnten. Der zweifelnde Bürger sollte sich an dieser Stelle allerdings fragen, ob selbst ein Fachmann den Ausspruch die Rotfront solle „verrecken“ als nationalsozialistische Aussage, die Nutzung einer Lebensrune als „Sanitätsabzeichen der Sturmabteilung“ oder die Tyr-Rune als Bekenntnis zum Zeichen der 32. SS-Division „30. Januar“ (welche ganze vier Monate bestand) angesehen hätte – für alle drei Beispiele wurden Personen in Deutschland verurteilt. Oftmals werden willkürlich über Jahre genutzte Aussagen und Symbole von einem Gericht auf einmal als illegal erklärt, es besteht also für keinen Nationalisten in Deutschland irgendeine Rechtssicherheit, bis eine entsprechende Anzeige erstattet wurde und ein Gericht darüber entscheidet. Einen „Katalog“ an illegalen Aussagen oder Symbolen gibt es nicht, so dass man Dunkeln tappt, was nun erlaubt und was verboten ist. Der Willkür sind also Tür und Tor geöffnet. Nicht umsonst hat Deutschland jedes Jahr eine fünfstellige Anzahl an Meinungsdelikten, welche oftmals mit teuren und harten Urteilen enden. Selbst ausgewiesene Fachanwälte haben inzwischen jede Übersicht verloren, eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Gleichzeitig dürfen SED-Verbrecher ungestraft die DDR-Mauermorde rechtfertigen, Kommunisten Zeichen eigentlich illegaler Organisationen wie der PKK zeigen und Antideutsche offen gegen das deutsche Volk hetzen. Diese Gesetze dienen einzig und alleine der Bekämpfung jeder volkstreuen Opposition. Daher richten wir von der Partei „Der III.Weg“ uns auch gegen solche Gesetze, was sich in Punkt 5 unseres Parteiprogrammes widerspiegelt.